Einführung und Betrieb eines elektronischen Aktenführungssystems für die Landesverwaltung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.09.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
615628-2025
Verfahrensnummer
315e4ffb-700b-4eb8-aed4-32efeaf86ed1

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Saarland beschafft ein flächendeckendes elektronisches Aktenführungssystem als Nachfolgeprodukt für die bisher eingesetzte Software. Auftraggeber sind das Land Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie sowie das IT-Dienstleistungszentrum, und unabhängig davon der Landtag des Saarlandes. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Projektmanagement, Systemerstellung und Betriebsbereitschaft, dauerhafte Standardsoftware, Schulungen, Dokumentation sowie Support- und Systemleistungen; die Laufzeit beträgt 1.825 Tage in der Region Saarland. Teilnahmeanträge müssen bis zum 2. Oktober 2025 um 8:00 Uhr eingehen.

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Leistungsbeschreibung

Der flächendeckende Einsatz eines eAkte-Systems ist die Hauptvoraussetzung für die Binnendigitalisierung der saarländischen Landesverwaltung und Grundlage für eine medienbruchfreie elektronische Umsetzung des OZG. Aktuell ist die Software DOMEA(R) der Firma OpenText das führende eAkte-System der saarländischen Landesverwaltung, mit welchem auch die Vorschriften des E-Government-Gesetz des Saarlandes (EGovG SL) die elektronische Aktenführung betreffend zum 1.1.2025 umgesetzt wurden. Vor dem Hintergrund der inzwischen nicht mehr zeitgemäßen Benutzeroberfläche soll am Markt ein entsprechendes Nachfolgeprodukt beschafft werden. Das damit verbundene Einführungsprojekt orientiert sich an der 2025 finalisierten eAkte-Strategie des Saarlandes.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Monolithisches eAkte-System

    1) Die vorliegende Beschaffung beinhaltet die folgenden Lieferungen und Leistungen: Projektmanagement, Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Überlassung von Standardsoftware auf Dauer, Schulung, Dokumentation, Systemservices (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, Support), Sonstige Leistungen. 2) Zum Bezug von Leistungen nach dem Projektvertrag sind grundsätzlich der Landtag und alle Ministerien des Saarlandes, sowie jeweils deren nachgeordnete Behörden, saarländische Gebietskörperschaften sowie deren Eigenbetriebe berechtigt. Darüber hinaus erstreckt sich die Bezugsberechtigung außerdem auf den Rechnungshof des Saarlandes und auf das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland (UDZ).

Anforderungen an deinen Betrieb

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 560549-2026

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