Digitale Whiteboarding-Software mit Support, Implementierung und Schulung
Was wird ausgeschrieben
Die BWI GmbH schreibt einen Rahmenvertrag über die zeitlich befristete Überlassung (Subskription) einer digitalen Whiteboarding-Software aus. Der Vertrag umfasst zusätzlich Pflege, Support, Implementierungsleistungen (Produktbefähigung), Customizing sowie Nutzer-Schulungsleistungen. Die Laufzeit beträgt maximal vier Jahre. Die Lösung soll on-premise bei der BWI betrieben werden und als webbasierte Plattform sowohl lokale als auch verteilte Teams unterstützen sowie Schnittstellen zu bestehenden Kollaborationslösungen (z. B. Videokonferenzlösungen) bieten.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zeitlich befristete Überlassung (Subskription) von einer digitalen Whiteboarding-Software sowie deren Pflege, Support und die Erbringung von softwarenahen Vertragsleistungen (Implementierungsleistungen (Produktbefähigung), Customizing und Nutzer-Schulungsleistungen) im Wege eines Offenes Verfahren gem. § 14 Abs. 2 VgV abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen. Die Whiteboarding-Lösung wird zur digitalen, interaktiven und kollaborativen Zusammenarbeit für Teams beschafft und soll on-Premise innerhalb der BWI betrieben werden. Die Software soll eine webbasierte Plattform sein, die sowohl lokale als auch verteilte Teams unterstützt, sowie über Schnittstellen eine nahtlose Integration in bestehende Kollaborationslösungen, wie beispielsweise Videokonferenzlösungen, ermöglicht.
Die BWI GmbH (ein großes deutsches IT-Unternehmen im Bereich Bundeswehr und öffentlicher Sektor) vergibt einen Rahmenvertrag über eine digitale Whiteboarding-Software für die kollaborative Zusammenarbeit in Teams. Der Vertrag hat eine Laufzeit von bis zu vier Jahren und umfasst neben der Software-Subskription auch Support, Implementierung, Anpassung (Customizing) und Schulungen. Die Software soll on-premise部署 werden und sich in bestehende Kollaborationslösungen wie Videokonferenzsysteme integrieren lassen. Bewerber müssen erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124, 125 GWB vorliegen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: BWI GmbH)
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124, 125 GWB
- Eigenerklärung gemäß Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen
- Fähigkeit zur Implementierung und Produktbefähigung
- Customizing-Kompetenz für die Whiteboarding-Lösung
- Durchführung von Nutzer-Schulungsleistungen
- On-premise Bereitstellung der Software
- Integration mit bestehenden Kollaborationslösungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe hierzu die Angabe in dem Rahmenvertrag unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality40%
Anhang 2 zur Anlage 1 des RV_Leistungsblatt
- price60%
Preis
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung