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Digitale und analoge Medienversorgung für das Landratsamt Rastatt

Baden-Württemberg
Rastatt, Germany·Veröffentlicht 15. Juli 2026
Bürobedarf und MedienÖffentliche VerwaltungÖffentliche VerwaltungMedienversorgungOeffentliche VerwaltungBeschaffungMedienLandratsamt
Auftragswert
€540k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
18. Aug. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Rastatt schreibt die Versorgung mit digitalen und analogen Medien aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Medienressourcen für die Behörde. Der geschätzte Gesamtwert beläuft sich auf 540.000 EUR.

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Digitale und analoge Medienversorgung für das Landratsamt Rastatt

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Rastatt sucht einen Dienstleister für die Versorgung mit digitalen und analogen Medien. Dabei geht es um die Bereitstellung von Medienressourcen, die für die tägliche Arbeit der Kreisverwaltung benötigt werden. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 540.000 Euro und wird im offenen Verfahren vergeben. Interessierte Unternehmen sollten beachten, dass fehlende Unterlagen grundsätzlich nachgefordert werden können, sofern es sich nicht um das spezifische Formblatt zur Eigenerklärung handelt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Einreichung des Formblattes Komm EU R (L/D) Ang

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Fehlende Unterlagen werde mit Ausnahme des Formblattes Komm EU R (L/D) Ang nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Digitale und analoge Medienversorgung für das Landratsamt Rastatt
€540k

Digitale und analoge Medienversorgung für das Landratsamt Rastatt

CPV 22110000Frist 18. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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