Dienstradleasing mit Fahrrädern, Versicherung, Service und Onlineportal
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.09.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Unstrut-Hainich
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
- CPV-Codes
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- Fahrräder mit Hilfsmotor (34422000)
- Fahrräder (34430000)
- Teile und Zubehör für Fahrräder (34432000)
- Finanzierungs-Leasing (66114000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 541789-2025
- Verfahrensnummer
- 491a7dc6-3d6a-4417-b0eb-ff87b4737507
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich in Mühlhausen, Thüringen, sucht einen Dienstleister für eine Rahmenvereinbarung zum Dienstradleasing für derzeit rund 800 Mitarbeitende. Beschafft werden Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung im Leasing einschließlich Versicherungen, Schulungen, Bestell- und Rückgabeabwicklung, Schadenmanagement, Wartung, Reparaturen, Störfallmanagement und einem Onlineportal. Die Vereinbarung läuft 360 Tage; Angebote müssen bis zum 8. September 2025, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt, seinen Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing vom 25. Oktober 2020) zugrunde. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß o. g. Rechtsgrundlage zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich aller Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Dies umfasst insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Onlineportals. Die Rahmenvereinbarung soll auch auf Beamte Anwendung finden, sobald eine gesetzliche Grundlage für die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing im Thüringer Besoldungsgesetz geschaffen wurde. Der Landkreis Unstrut-Hainich möchte daher den derzeit ca. 800 Mitarbeitenden ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Dienstradleasing anbieten.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Dienstradleasing
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt, seinen Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing vom 25. Oktober 2020) zugrunde. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß o. g. Rechtsgrundlage zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeiter zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich aller Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Dies umfasst insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Onlineportals. Die Rahmenvereinbarung soll auch auf Beamte Anwendung finden, sobald eine gesetzliche Grundlage für die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing im Thüringer Besoldungsgesetz geschaffen wurde. Der Landkreis Unstrut-Hainich möchte daher den derzeit ca. 800 Mitarbeitenden ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Dienstradleasing anbieten.
Frist: 08.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen liegt den Vergabeunterlagen bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Sollten Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Dienstradleasing
- Bewertungsmatrix A. Für die erforderlichen Preisangaben ist das Preisblatt zu verwenden. Maßgeblicher Preis ist die Gesamtsumme. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 300 Punkte. 0 Punkte erhalten Angebote, welche mindestens doppelt so teuer wie das günstigste Angebot sind. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation: 300 Punkte - [(zu bewertender Preis - günstigster Preis) / günstigster Preis] x 300 Punkte
- 300 %
- Bewertungstrix B. Maßgeblich für die Bewertung ist die mit dem Angebot eingereichte Eigenerklärung Händlernetz i. V. m. der Händlerliste (jede Filiale zählt) in den unter Eignungskriterien genannten Gebieten. Das Angebot mit den meisten Fahrradfachhändlern in den genannten Gebieten (HZmax) erhält 100 Punkte. Das Angebot mit den wenigsten Fahrradfachhändlern in den genannten Gebieten (HZmin) erhält 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Anzahlen von Fahrradfachhändlern in den genannten Gebieten erfolgt über eine lineare Interpolation: 100 Punkte / (HZmax. – HZmin.) x (zu bewertende Anzahl – HZmin)
- 100 %
- Bewertungsmatrix C. Zur Beurteilung vom Onlineportal sind die Bieter verpflichtet mit Angebotsabgabe einen Link zum Onlineportal (ggfs. Testsystem) sowie Zugangsdaten für je eine Testkennung (Gastzugang) für Arbeitgeber/Mitarbeiter einzureichen. Die Zugangsdaten dienen zur Erprobung der Abläufe, der intuitiven Bedienbarkeit sowie zum Testen der weiteren Angebote (Verwaltung) im Onlineportal. Für den Arbeitgeberbereich und den Mitarbeiterbereich werden jeweils max. 100 Punkte vergeben. Die zu bewertenden Aspekte und der Bewertungsmaßstab sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Zur Bewertung bildet der Auftraggeber eine Bewertungskommission mit fünf Mitgliedern. Die Einzelbewertungen der Kommissionsmitglieder werden addiert und durch fünf geteilt. Der so ermittelte Mittelwert stellt die erreichten Punktzahlen des jeweiligen Bieters dar.
- 200 %
- Bewertungsmatrix D. Zur Beurteilung der Angebotsqualität sind die Bieter verpflichtet, auftragsbezogen, konkret und nachvollziehbar auf die in der Leistungsbeschreibung in Ziffer 2 genannten Leistungsanforderungen im vorzulegenden Konzept einzugehen. Für eine effiziente Bewertung ist die Fundstelle im Konzept in der Bewertungsmatrix einzutragen. Für Implementierung u. a. / Vertragsdurchführung und -änderungen / Ablauf des Bestellprozesses / Prozess ab Bereitstellung des Fahrrades / Serviceleistungen (Wartung, Reparatur, Inspektion) / Versicherungskonzept und Schadensabwicklung / Störfallmanagement / Abrechnungsprozess und Rückgabe werden jeweils max. 50 Punkte vergeben. Die zu bewertenden Aspekte und der Bewertungsmaßstab sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Zur Bewertung bildet der Auftraggeber eine Bewertungskommission mit fünf Mitgliedern. Die Einzelbewertungen der Kommissionsmitglieder werden addiert und durch fünf geteilt. Der so ermittelte Mittelwert stellt die erreichten Punktzahlen des jeweiligen Bieters dar.
- 400 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen liegt den Vergabeunterlagen bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Sollten Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 681255-2025
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