Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Wohnanlage Clausmoorhof

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Gifhorn schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage Clausmoorhof aus. Der Auftrag umfasst eine 24/7-Bewachung, Zutrittskontrollen sowie die Durchsetzung der Hausordnung. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
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Der Landkreis Gifhorn schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage in Clausmoorhof aus. Gegenstand der Ausschreibung neben der Bewachung des Geländes und der Gebäude ist die ganzjährige (24/7) Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung, die Durchführung von Zutrittskontrollen, die Durchsetzung der Hausordnung sowie die Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen. Der Vertrag beginnt am 01.11.2026, läuft zunächst bis zum 31.10.2028 und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Der Landkreis Gifhorn sucht einen Sicherheitsdienstleister für die Flüchtlingsunterkunft Clausmoorhof. Die Aufgaben umfassen den Rund-um-die-Uhr-Schutz des Geländes, die Kontrolle von Zugängen und die Unterstützung in Notfällen. Der Vertrag läuft ab November 2026 für zunächst zwei Jahre, wobei eine Verlängerungsoption für zwei weitere Jahre besteht. Bieter müssen neben dem Preis auch ein überzeugendes Konzept zur Qualitätssicherung vorlegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Nachweis der Unbedenklichkeit des Finanzamtes und der Sozialkassen
- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126 GWB
- Erklärung zur Einhaltung der Sanktionen gemäß VO (EU) Nr. 833/2014
- Vorlage eines Qualitätssicherungskonzepts
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Ab einer Auftragssumme über 30.000 € netto erfolgt eine Anforderung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. Dieser Auszug dient als Nachweis für das Nichtvorliegen sämtlicher nachfolgender Ausschlussgründe, sofern nicht gesonderte Nachweise angegeben sind (Nachweis: Eigenerklärung Landkreis Gifhorn). Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Nachweis: Eigenerklärung Landkreis Gifhorn Nachweis: Eigenerklärung Landkreis Gifhorn Unbedenklichkeit des Finanzamtes, der Sozialkassen oder Freistellungserklärung nach § 48 EStG und Eigenerklärung Landkreis Gifhorn. Eigenerklärung Landkreis Gifhorn §§ 123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Gifhorn schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage in Clausmoorhof aus. Gegenstand der Ausschreibung neben der Bewachung des Geländes und der Gebäude ist die ganzjährige (24/7) Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung, die Durchführung von Zutrittskontrollen, die Durchsetzung der Hausordnung sowie die Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen. Der Vertrag beginnt am 01.11.2026, läuft zunächst bis zum 31.10.2028 und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Gewichtung: 60 % Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Angebotspreise werden linear über das mathematische Verfahren des Dreisatzes bewertet.
- quality
Gewichtung: 40 % Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie Sie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sicherstellen. Bitte erarbeiten Sie ein Konzept, das auf jede der o.g. Punkte eine nachvollziehbare Antwort gibt.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung