TED·546856-2026·Schließt in 36 Tagen

Bereitstellung eines Firmenfitness-Programms für Beschäftigte des Freistaats Thüringen

Thüringen
Erfurt, Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
GesundheitswesenDienstleistungenÖffentliche VerwaltungFirmenfitnessGesundheitsfoerderungOeffentliche VerwaltungBetriebliches GesundheitsmanagementDigitalisierungThueringen
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Sept. 2026
36 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Freistaat Thüringen sucht einen Anbieter für ein betriebliches Gesundheitsförderungsprogramm. Das Angebot umfasst stationäre Fitnessstudios, digitale Trainingslösungen sowie Inhouse-Kurse für Landesbedienstete. Der Vertrag ist als Dienstleistungskonzession ausgelegt, bei der die Finanzierung primär durch die teilnehmenden Beschäftigten erfolgt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Konzession ist die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots, das den Beschäftigten einen Zugang zu einem Angebot an Sport-, Fitness- und Gesundheitsleistungen ermöglicht. Leistungsangebot: Das Leistungsangebot umfasst den Zugang zu stationären, digitalen sowie ergänzenden Inhouse-Angeboten, das den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fitnesslevels sowie Lebenssituationen der Beschäftigten gerecht wird. Mindestanforderung an das Leistungsangebot ist die Bereitstellung stationärer Angebote, digitaler Angebote und Inhouse-Angebote. Stationäre Angebote sind Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, an denen Beschäftigte mindestens eine stationäre Angebotskategorie in Thüringen nutzen können. Bei digitalen Angeboten handelt es sich um ortsunabhängig nutzbare Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen in Form von Online-Kursen, Live-Kursen, On-Demand-Angeboten und/ oder digitalen Trainingsprogrammen, die in deutscher Sprache angeboten werden. Inhouse-Angebote sind Sport- sowie Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, die in Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen durchgeführt werden. Räumliche Abdeckung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen muss ein möglichst wohnort- oder arbeitsortnaher Zugang zu stationären Sport-, Fitness- und Gesundheitsangeboten im gesamten Freistaat Thüringen ermöglicht werden. Mindestanforderung an die räumliche Abdeckung ist, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt des Freistaats Thüringen mindestens ein stationärer Verbundpartner zur Verfügung steht. Bereitstellung von digitalen Lösungen (App und Online-Portal): Den teilnehmenden Beschäftigten sowie den zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen ist eine funktionale und nutzerfreundliche digitale Abwicklung der Nutzung und Verwaltung des Firmenfitnessangebots zu ermöglichen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung einer App für die teilnehmenden Beschäftigten sowie eines webbasierten Online-Portals zur administrativen Abwicklung für die zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen. Reporting: Es ist eine datenschutzkonforme und aussagekräftige Grundlage zur Bewertung der Inanspruchnahme und Akzeptanz des Firmenfitnessangebots bereitzustellen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung anonymisierter Auswertungen zur Nutzung des Firmenfitnessangebots in elektronischer Form. Kostenneutralität und Preisgestaltung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen ist ein transparenter und kostengünstiger Zugang zum Firmenfitnessangebot zu ermöglichen. Mindestanforderung ist, dass das Firmenfitnessangebot für den Freistaat Thüringen kostenneutral ausgestaltet ist. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt ausschließlich durch die teilnehmenden Beschäftigten auf Grundlage von Individualverträgen zwischen dem Konzessionsnehmer und den teilnehmenden Beschäftigten. Der Abschluss und die Verwaltung der Individualverträge müssen vollständig digital erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Beschäftigte des Freistaats Thüringen. Kommunikations- und Marketingmaßnahmen: Die Beschäftigten des Freistaats Thüringen sind über das Firmenfitnessangebot zu informieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung durch geeignete Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zur Einführung und Bewerbung des Firmenfitnessangebots. Der Konzessionsnehmer hat Kommunikations- und Marketingmaßnahmen bereitzustellen, die geeignet sind, das Angebot zielgruppengerecht zu kommunizieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung zu unterstützen. Dies sind Maßnahmen zur strukturierten Einführung des Firmenfitnessangebots (Roll-out) sowie zur fortlaufenden Information, Kommunikation und Aktivierung der Beschäftigten einschließlich der Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln.

VergabeHero-Einschätzung

Der Freistaat Thüringen möchte seinen Beschäftigten ein umfassendes Firmenfitness-Programm anbieten, um die betriebliche Gesundheitsförderung zu stärken. Der ausgewählte Anbieter muss ein Netzwerk aus stationären Fitnessstudios in ganz Thüringen bereitstellen, das durch digitale Trainingsangebote (App und Webportal) sowie Inhouse-Kurse in den Behörden ergänzt wird. Das Programm soll für den Freistaat kostenneutral sein, da die Finanzierung direkt über die teilnehmenden Mitarbeiter erfolgt. Der Vertrag hat eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten und erfordert eine flächendeckende Abdeckung in allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
  • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
  • Nachweis der Eignung gemäß § 22 LkSG
  • Bereitstellung von stationären Angeboten in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt Thüringens
  • Bereitstellung einer App und eines webbasierten Portals für die Verwaltung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 08f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Der Bieter hat zudem mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorzulegen (siehe Formblatt „Angaben zur Firma und Firmenprofil"). Er verpflichtet sich, bei der Ausführung des Vertrages im Inland seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern i.S.d. § 22 MiLoG mindestens das nach dem MiLoG vorgeschriebene Mindestentgelt zu zahlen. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates v. 23.10.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Dazu ist vom Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen“ zu verwenden. Unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kann das TLVwA die Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen (ausgenommen sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung anhand der Zuschlagskriterien betreffen) nachzureichen oder zu vervollständigen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, Ihre Erreichbarkeit vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, besteht allerdings nicht.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Dienstleistungskonzessionsvertrag nach § 105 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GWB mit einem Firmenfitnessanbieter über die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots für die Beschäftigten des Freistaats Thüringen

Gegenstand der Konzession ist die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots, das den Beschäftigten einen Zugang zu einem Angebot an Sport-, Fitness- und Gesundheitsleistungen ermöglicht. Leistungsangebot: Das Leistungsangebot umfasst den Zugang zu stationären, digitalen sowie ergänzenden Inhouse-Angeboten, das den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fitnesslevels sowie Lebenssituationen der Beschäftigten gerecht wird. Mindestanforderung an das Leistungsangebot ist die Bereitstellung stationärer Angebote, digitaler Angebote und Inhouse-Angebote. Stationäre Angebote sind Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, an denen Beschäftigte mindestens eine stationäre Angebotskategorie in Thüringen nutzen können. Bei digitalen Angeboten handelt es sich um ortsunabhängig nutzbare Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen in Form von Online-Kursen, Live-Kursen, On-Demand-Angeboten und/ oder digitalen Trainingsprogrammen, die in deutscher Sprache angeboten werden. Inhouse-Angebote sind Sport- sowie Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, die in Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen durchgeführt werden. Räumliche Abdeckung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen muss ein möglichst wohnort- oder arbeitsortnaher Zugang zu stationären Sport-, Fitness- und Gesundheitsangeboten im gesamten Freistaat Thüringen ermöglicht werden. Mindestanforderung an die räumliche Abdeckung ist, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt des Freistaats Thüringen mindestens ein stationärer Verbundpartner zur Verfügung steht. Bereitstellung von digitalen Lösungen (App und Online-Portal): Den teilnehmenden Beschäftigten sowie den zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen ist eine funktionale und nutzerfreundliche digitale Abwicklung der Nutzung und Verwaltung des Firmenfitnessangebots zu ermöglichen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung einer App für die teilnehmenden Beschäftigten sowie eines webbasierten Online-Portals zur administrativen Abwicklung für die zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen. Reporting: Es ist eine datenschutzkonforme und aussagekräftige Grundlage zur Bewertung der Inanspruchnahme und Akzeptanz des Firmenfitnessangebots bereitzustellen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung anonymisierter Auswertungen zur Nutzung des Firmenfitnessangebots in elektronischer Form. Kostenneutralität und Preisgestaltung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen ist ein transparenter und kostengünstiger Zugang zum Firmenfitnessangebot zu ermöglichen. Mindestanforderung ist, dass das Firmenfitnessangebot für den Freistaat Thüringen kostenneutral ausgestaltet ist. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt ausschließlich durch die teilnehmenden Beschäftigten auf Grundlage von Individualverträgen zwischen dem Konzessionsnehmer und den teilnehmenden Beschäftigten. Der Abschluss und die Verwaltung der Individualverträge müssen vollständig digital erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Beschäftigte des Freistaats Thüringen. Kommunikations- und Marketingmaßnahmen: Die Beschäftigten des Freistaats Thüringen sind über das Firmenfitnessangebot zu informieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung durch geeignete Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zur Einführung und Bewerbung des Firmenfitnessangebots. Der Konzessionsnehmer hat Kommunikations- und Marketingmaßnahmen bereitzustellen, die geeignet sind, das Angebot zielgruppengerecht zu kommunizieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung zu unterstützen. Dies sind Maßnahmen zur strukturierten Einführung des Firmenfitnessangebots (Roll-out) sowie zur fortlaufenden Information, Kommunikation und Aktivierung der Beschäftigten einschließlich der Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln.

CPV 92620000, 85147000, 85140000, 92600000Frist 11. Sept. 2026730 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • quality

    Bewertet wird das Leistungsangebot an-hand der Angebotskategorien für folgende Bewertungsaspekte: • stationäre Angebote • digitale Angebote • Inhouse-Angebote

    15%
  • quality

    Bewertet wird, inwieweit der Bieter geeignete und wirksame Maßnahmen zur Einführung und Etablierung des Firmenfitnessangebots bei den Beschäftigten des Freistaats Thüringen vorsieht. Bewertungsaspekte: • Maßnahmen zur Einführung (Roll-out) des Angebots • Maßnahmen zur fortlaufenden Information, Kommunikation und Aktivierung der Beschäftigten • Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln.

    10%
  • quality

    Bewertet werden die Gesamtgröße des stationären Netzwerks in Thüringen sowie die regionale Verfügbarkeit der stationären Verbundpartner in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens. Bewertungsaspekte: • Gesamtzahl der stationären Verbundpartner in Thüringen (60%) • Regionale Verfügbarkeit der stationä-ren Verbundpartner in kreisfreien Städten und Landkreisen Thüringens (40%)

    35%
  • price

    Bewertet werden die durchschnittlichen monatlichen Kosten über die maximale Gesamtvertragslaufzeit (48 Monate) und einmaligen Kosten wie Anmeldegebühren, Einweisungsgebühren oder Servicegebühren für die Nutzung des Firmenfitnessangebots (Individualverträge).

    30%
  • quality

    Bewertet werden die bereitgestellte digitale Gesamtlösung (App und Online-Portal). Bewertungsaspekte: • Funktionsumfang für App und Online-Portal • Nutzerfreundlichkeit (Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Bedienbarkeit) der App und des Online-Portals.

    5%
  • quality

    Bewertet werden die angebotenen Auswertungs- und Steuerungsmöglichkeiten. Bewertungsaspekte: • Umfang, Aussagekraft und Aufbereitung der anonymisierten Nutzungsdaten • Auswertbarkeit und praktischer Nutzen der bereitgestellten anonymisierten Daten.

    5%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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