Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Schulte Umwelttechnik GmbH
Auftragswert
€8.0M
Dienstleistungskonzession zur Abwasserbehandlung und -einleitung in Zerbst

Was wird ausgeschrieben
Der Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming vergibt eine Dienstleistungskonzession für die Abwasserbeseitigung in einem Teilgebiet der Stadt Zerbst. Der Konzessionsnehmer übernimmt dabei das Betriebsrisiko für die Kläranlage und erbringt die Leistungen auf eigene Rechnung. Es wird keine Infrastruktur durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Rahmen einer Dienstleistungskonzession räumt der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer das Recht ein, in einem Teilgebiet in der Stadt Zerbst (Konzessionsgebiet) gegenüber den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Tätigkeiten der konzessionierten Abwasserbeseitigung durchzuführen. Da der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer aufgrund des Dienstleistungskonzessionsvertrages keine Infrastruktur zur Verfügung stellt, wird keine Konzessionsabgabe gezahlt. Der Konzessionsnehmer erhält insoweit das Recht zur Verwertung der Dienstleistungen und übernimmt das Betriebsrisiko der von der Konzessionsnehmerin hierfür betriebenen Kläranlage.
Der Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming sucht einen Partner, der die Abwasserentsorgung für ein bestimmtes Gebiet in Zerbst übernimmt. Bei einer Dienstleistungskonzession wie dieser erhält das beauftragte Unternehmen das Recht, die Abwassergebühren direkt von den Grundstückseigentümern zu erheben und damit die Kosten für den Betrieb der Kläranlage zu decken. Da der Zweckverband keine eigene Infrastruktur zur Verfügung stellt, trägt der Konzessionsnehmer das volle wirtschaftliche Risiko für den Betrieb der Anlage. Es handelt sich um eine langfristige unternehmerische Aufgabe im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Rahmen einer Dienstleistungskonzession räumt der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer das Recht ein, in einem Teilgebiet in der Stadt Zerbst (Konzessionsgebiet) gegenüber den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Tätigkeiten der konzessionierten Abwasserbeseitigung durchzuführen. Da der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer aufgrund des Dienstleistungskonzessionsvertrages keine Infrastruktur zur Verfügung stellt, wird keine Konzessionsabgabe gezahlt. Der Konzessionsnehmer erhält insoweit das Recht zur Verwertung der Dienstleistungen und übernimmt das Betriebsrisiko der von der Konzessionsnehmerin hierfür betriebenen Kläranlage.
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert