Dienstleistungskonzession für den Luftrettungsdienst im Freistaat Sachsen
Was wird ausgeschrieben
Die Landesdirektion Sachsen schreibt die Durchführung des Luftrettungsdienstes an vier Standorten (Bautzen, Dresden, Leipzig, Zwickau) für den Zeitraum von 2027 bis 2045 aus. Der Konzessionsnehmer ist für die Bereitstellung von Rettungshubschraubern sowie qualifiziertem medizinischem Personal verantwortlich und rechnet die Leistungen direkt mit den Kostenträgern ab. Die Vergabe erfolgt in vier Losen, wobei die Konzession eine Laufzeit von 18 Jahren umfasst.
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Dienstleistungskonzession zur Durchführung des Luftrettungsdienstes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2027 bis 2045
Der Freistaat Sachsen sucht für den Zeitraum von 2027 bis 2045 einen Betreiber für den Luftrettungsdienst an den Standorten Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Rettungshubschrauber sowie des medizinischen Personals, wobei der Betreiber die Kosten direkt mit den Krankenkassen abrechnet. Die Ausschreibung ist in vier Lose unterteilt, die jeweils einen der genannten Standorte abdecken. Da es sich um eine langfristige Konzession über 18 Jahre handelt, ist die Planungssicherheit hoch, erfordert jedoch eine komplexe logistische und medizinische Infrastruktur.
Aufteilung in Lose
4 LoteZur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im 24-Stundenbetrieb (Luftrettungsstation Bautzen) hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber, und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.
Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Dresden hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.
Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Leipzig hat der Konzessionsnehmer zwei Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.
Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Zwickau hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.
Zuschlagskriterien
20 Kriterien- quality20%
Konzept zur technischen Ausfallsicherheit
- quality20%
Kompensation unvorhergesehener, nicht planbarer Personalausfälle
- quality20%
Kompensation unvorhergesehener, nicht planbarer Personalausfälle
- quality20%
Konzept zur technischen Ausfallsicherheit
- quality7.5%
Konzept zur Beteiligung an der Ausbildung
- quality2.5%
Innovationskonzept
- price50%
Benutzungsentgelt 2027
- quality20%
Kompensation unvorhergesehener, nicht planbarer Personalausfälle
- quality20%
Konzept zur technischen Ausfallsicherheit
- quality7.5%
Konzept zur Beteiligung an der Ausbildung
- quality2.5%
Innovartionskonzept
- price50%
Benutzungsentgelt 2027
- quality20%
Kompensation unvorhergesehener, nicht planbarer Personalausfälle
- quality20%
Konzept zur technischen Ausfallsicherheit
- quality7.5%
Konzept zur Beteiligung an der Ausbildung
- quality2.5%
Innovationskonzept
- price50%
Benutzungsentgelt 2027
- quality7.5%
Konzept zur Beteiligung an der Ausbildung
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Innovationskonzept
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Benutzungsentgelt 2027
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert