Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines Wärmenetzes in Owingen
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Owingen schreibt eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines bestehenden Wärmenetzes mit einer Leistung von ca. 1 MW aus. Der Auftrag umfasst die jährliche Lieferung von rund 1,1 GWh Wärme an 13 Gebäude, wobei eine spätere Netzerweiterung optional möglich ist. Die Vertragslaufzeit und die wirtschaftliche Bewertung basieren auf einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeinde Owingen beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines bestehenden Wärmenetzes mit ca. 1 MW max. Wärmeleistung auszuschreiben. Die Konzession umfasst die Lieferung von ca. 1,1 GWh Wärme p.a. an 13 Gebäude; eine künftige Netzerweiterung ist möglich.
Die Gemeinde Owingen sucht einen Partner für den Betrieb ihres bestehenden Wärmenetzes, das derzeit 13 Gebäude mit Wärme versorgt. Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession, bei der der Auftragnehmer für die zuverlässige Wärmelieferung von jährlich etwa 1,1 Gigawattstunden verantwortlich ist. Das Netz hat eine maximale Leistung von einem Megawatt, wobei die Option besteht, das Netz in Zukunft weiter auszubauen. Die wirtschaftliche Bewertung der Angebote erfolgt über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren, um die langfristigen Kosten für die Wärmebereitstellung vergleichbar zu machen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Keine rechtskräftigen Verurteilungen gem. §§ 129, 129a, 129b StGB
- Keine Verurteilungen wegen Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche
- Keine Verurteilungen wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs
- Keine Verurteilungen wegen Bestechlichkeit oder Bestechung
- Keine Verurteilungen wegen Menschenhandels
- Einhaltung geltender arbeits-, sozial- und umweltrechtlicher Verpflichtungen
- Keine Interessenkonflikte oder unzulässige Wettbewerbsbeeinflussung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße aufgrund von Vergehen gem. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) Rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße aufgrund von Vergehen gem. § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße aufgrund von Vergehen gem. § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) und § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße aufgrund von Vergehen gem. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug) Rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße aufgrund von Vergehen gem. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108 e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße aufgrund von Vergehen gem. §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233 a StGB (Förderung des Menschenhandels). Ausgeschlossen werden Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge oder Dienstleistungskonzessionen gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben Ausgeschlossen werden Unternehmen, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge oder Dienstleistungskonzessionen gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben. Ausgeschlossen werden Unternehmen, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge oder Dienstleistungskonzessionen gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben. Ausgeschlossen werden Unternehmen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Ausgeschlossen werden Unternehmen, die Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausgeschlossen werden Unternehmen, die bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen waren. Ausgeschlossen werden Unternehmen, für die ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber / Konzessionsgeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, Ausgeschlossen werden Unternehmen, die eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Ausgeschlossen werden Unternehmen, a) die versucht haben, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers/Konzessionsgebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) die versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) die fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers/Konzessionsgebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. d) die in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückhalten und nicht in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
Aufteilung in Lose
1 LotDie Gemeinde Owingen beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines bestehenden Wärmenetzes mit ca. 1 MW max. Wärmeleistung auszuschreiben. Die Konzession umfasst die Lieferung von ca. 1,1 GWh Wärme p.a. an 13 Gebäude; eine künftige Netzerweiterung ist möglich.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- cost16%
Der Angebotspreis wird auf Basis des Gesamtwerts aller Preise für die Wärmebereitstellung im Basisjahr 2024 „mit Förderungen“ ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Bestwert) erhält die vorgesehene Höchstzahl von 16 Gewichtungspunkten. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Bestwert) erhält die vorgesehene Höchstzahl von 16 Gewichtungspunkten. Alle weiteren Angebote erhalten anteilig eine Punktzahl im Verhältnis ihres Angebotspreises zum Bestwert. Die Bewertungspunkte werden danach im Dreisatz ermittelt.
- cost16%
Durchschnittliches Jahresgesamtergebnis für den Zeitraum von 10 Jahren - der wirtschaftlichen Gesamtkosten „mit Förderung“ und mit Preissteigerungen von • 3% / Jahr auf Energie; • 2,5% / Jahr auf Lohn; • 2% / Jahr auf Material.Jahresgesamtkosten über 10 Jahre. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Bestwert) erhält die vorgesehene Höchstzahl von 16 Gewichtungspunkten. Alle weiteren Angebote erhalten anteilig eine Punktzahl im Verhältnis ihres Angebotspreises zum Bestwert. Die Bewertungspunkte werden danach im Dreisatz ermittelt.
- cost24%
Der Angebotspreis wird auf Basis des durchschnittlichen Jahresgesamtergebnisses für den Zeitraum von 20 Jahren - der wirtschaftlichen Gesamtkosten „mit Förderung“ und mit Preissteigerungen von • 3% / Jahr auf Energie; • 2,5% / Jahr auf Lohn; • 2% / Jahr auf Material ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Bestwert) erhält die vorgesehene Höchstzahl von 24 Gewichtungspunkten. Alle weiteren Angebote erhalten anteilig eine Punktzahl im Verhältnis ihres Angebotspreises zum Bestwert. Die Bewertungspunkte werden danach im Dreisatz ermittelt.
- cost
Der Angebotspreis wird auf Basis des Gesamtwerts aller Zahlungen für die Wärmebereitstellung über 20 Jahre ermittelt. Durchschnittliches Jahresgesamtergebnis für den Zeitraum von 20 Jahren - der wirtschaftlichen Gesamtkosten „mit Förderung“ und mit Preissteigerungen von • 3% / Jahr auf Energie; • 2,5% / Jahr auf Lohn; • 2% / Jahr auf Material und zusätzlicher Reduzierung der Wärmeverbrauchsaufwendungen von 20% / Jahr (bei gleichbleibendem Apo) Die Angebote werden wie folgend bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Bestwert) erhält die vorgesehene Höchstzahl von 24 Gewichtungspunkten. Alle weiteren Angebote erhalten anteilig eine Punktzahl im Verhältnis ihres Angebotspreises zum Bestwert. Die Bewertungspunkte werden danach im Dreisatz ermittelt.
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung