TED·479412-2026·Schließt in 32 Tagen

Dienstleistungen zur Tierunterbringung und Tierkadaverbeseitigung

Sachsen-Anhalt
Staßfurt, Germany·Veröffentlicht 10. Juli 2026
DienstleistungenKommunale DienstleistungenÖffentliche VerwaltungTierschutzOeffentliche VerwaltungDienstleistungenKommunale DiensteTierpflege
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
11. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Staßfurt schreibt Dienstleistungen für das Einsammeln, den Transport und die Pflege von Fund- und herrenlosen Tieren aus. Zudem umfasst der Auftrag die Beseitigung von Tierkadavern im Stadtgebiet. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von 1460 Tagen, also vier Jahren, angelegt.

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Einsammeln bzw. Einfangen, den Transport, die Pflege von Fund- und herrenlosen Tieren und Unterbringungstieren, sowie das Einsammeln von Tierkadavern

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Staßfurt sucht einen Dienstleister für das Management von Fund- und herrenlosen Tieren. Die Aufgaben beinhalten das Einfangen und den Transport der Tiere sowie deren fachgerechte Unterbringung und Pflege. Zusätzlich gehört die Beseitigung von Tierkadavern zum Leistungsumfang. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von vier Jahren. Da es sich um eine reine Preisvergabe handelt, entscheidet das wirtschaftlichste Angebot allein über den Zuschlag.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Tierunterbringung

Einsammeln bzw. Einfangen, den Transport, die Pflege von Fund- und herrenlosen Tieren und Unterbringungstieren, sowie das Einsammeln von Tierkadavern

CPV 75240000Frist 11. Aug. 20261460 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 %

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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