TED·512867-2026·Schließt in 32 Tagen

Dienstleistungen zur Testautomation für das TestCenter KONSENS

Baden-Württemberg
Karlsruhe, Germany·Veröffentlicht 24. Juli 2026
IT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungIT-DienstleistungenTestautomationIt DienstleistungenOeffentliche VerwaltungSoftware QualitaetssicherungKonsens
Auftragswert
~€1.8M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
25. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg (LZfD) sucht externe Unterstützung für die Testautomation im TestCenter KONSENS (TCK). Der Auftrag umfasst zwei Lose für jeweils eine Person, mit einem Gesamtvolumen von 880 Personentagen pro Los über einen Zeitraum von vier Jahren. Der Leistungsbeginn ist für den 01.11.2026 geplant.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesmi-nister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitli-cher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsab-kommen KONSENS und das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene KONSENS-Gesetz. KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Län-der genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe keinen festen End-termin. Das TestCenter KONSENS (TCK) ist das zentrale Quality-Gate im Release-Management-Prozess in KONSENS und befindet sich seit seiner Gründung bei der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - an den Dienstorten Stuttgart und Karlsruhe. Die vom TCK durchgeführten Tests geben Auskunft darüber, ob eine Anwendung die qualitativen Voraussetzungen zum Betrieb in KONSENS erfüllt. Dazu betreibt das TCK eigene Te-stumgebungen und baut weitere Testumgebungen auf. Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt in der Automation von Testfällen im TCK - Dienstleistungen im Bereich der Testautomation. Für die anstehenden Aufgaben werden 2 externe Personen benötigt. Zu diesem Zweck soll voraussichtlich ab dem 01.11.2026 jeweils ein Dienstvertrag geschlossen werden.

VergabeHero-Einschätzung

Das Landeszentrum für Datenverarbeitung der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg sucht externe IT-Experten für die Automatisierung von Softwaretests im sogenannten TestCenter KONSENS. Dieses Zentrum fungiert als zentrale Qualitätskontrolle für die bundesweite Steuer-Software KONSENS, um sicherzustellen, dass Anwendungen die notwendigen Standards erfüllen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt, wobei für jedes Los eine Person gesucht wird, die über vier Jahre hinweg insgesamt 880 Arbeitstage (Personentage) leistet. Die Arbeit findet an den Standorten Stuttgart und Karlsruhe statt und unterstützt die kontinuierliche Modernisierung der IT-Infrastruktur der Finanzverwaltung.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001TCK Testautomation

Automation von Testfällen im TCK - Dienstleistungen im Bereich der Testautomation. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 2026/27: 160 PT 2027/28: 240 PT 2028/29: 240 PT 2029/30: 240 PT

CPV 72262000, 72254000, 72266000Frist 25. Aug. 2026240 Tage Laufzeit
LOT-0002TCK Testautomation

Automation von Testfällen im TCK - Dienstleistungen im Bereich der Testautomation. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 2026/27: 160 PT 2027/28: 240 PT 2028/29: 240 PT 2029/30: 240 PT

CPV 72262000, 72254000, 72266000Frist 25. Aug. 2026240 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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