TED·533175-2026·Schließt in 32 Tagen

Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung der DBMS-Infrastruktur

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
IT-DienstleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungIt BetriebDatenbankmanagementOeffentliche VerwaltungIt InfrastrukturIt Dienstleistungen
Auftragswert
~€480k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Robert Koch-Institut schreibt Dienstleistungen zur Unterstützung des Betriebs seiner bestehenden Datenbankmanagementsystem-Infrastruktur (DBMS) aus. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 1440 Tagen, was etwa vier Jahren entspricht. Die Leistung wird in Berlin erbracht.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Vergabe von Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung der bestehenden DBMS-Infrastruktur

VergabeHero-Einschätzung

Das Robert Koch-Institut in Berlin sucht externe Unterstützung für den Betrieb seiner bestehenden Datenbank-Infrastruktur (DBMS). Dabei geht es um die laufende Wartung, Betreuung und Sicherstellung der Funktionalität der Datenbanken, die für die Arbeit des Instituts essenziell sind. Der Auftrag ist auf eine Laufzeit von 1440 Tagen, also knapp vier Jahre, angelegt. Da keine detaillierten Anforderungen an die Eignung im Text genannt sind, sollten Interessenten die beigefügten Vergabeunterlagen genau prüfen, um die spezifischen technischen Anforderungen an das Personal und die Zertifizierungen zu verstehen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung der DBMS-Infrastruktur

Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung der bestehenden DBMS-Infrastruktur

CPV 72000000Frist 31. Aug. 20261440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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