Dienstleistungen zur Abrechnungsprüfung für HKPF, AKI und HHhi
Was wird ausgeschrieben
Die DAK-Gesundheit schreibt die Datenannahme, Verarbeitung und Rechnungsprüfung für Abrechnungen nach § 302 SGB V aus. Das Auftragsvolumen umfasst ca. 890 Mio. Euro Nettoausgaben pro Jahr bei rund 2,0 Mio. Belegen. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von 1440 Tagen (ca. 4 Jahre) ausgelegt.
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Datenannahme, Datenverarbeitung und Rechnungsprüfung der Abrechnungen für HKPF, AKI und HHhi nach § 302 SGB V
Die DAK-Gesundheit sucht einen externen Dienstleister für die Prüfung von Abrechnungen in den Bereichen HKPF (Hilfsmittel), AKI (Arznei- und Verbandmittel) und HHhi (Heilmittel). Der Dienstleister übernimmt dabei die komplette Datenannahme, Verarbeitung und Rechnungsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches. Bei einem jährlichen Volumen von etwa 890 Millionen Euro und rund zwei Millionen Belegen handelt es sich um ein großvolumiges Projekt im Gesundheitswesen. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von etwa vier Jahren. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die hohen Anforderungen an Datenschutz und Prozesssicherheit im sensiblen Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen können.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß VgV
- Vollständigkeit der unternehmensbezogenen Unterlagen und Eigenerklärungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotMit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnung und der Rechnungsprüfung für HKPF und HHhi hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese Prozesse, sowie vor- und nachgelagerte Prozessschritte, weiterhin zeitlich befristet, an einen Dienstleister (Auftragnehmer) zu übertragen. Das zu verarbeitende Nettoausgabenvolumen beträgt ca. 890 Mio. Euro pro Abrechnungsjahr und ca. 2,0 Mio. Belege, DTA-Quote 97,5 % (die Angaben zum Nettovolumen, zur Beleganzahl und der DTA-Quote beziehen sich auf das Abrechnungsjahr 2024; dieses Ausgaben- bzw. Belegvolumen wird nicht für die Zukunft garantiert). Durch die Implementierung eines standardisierten und systematischen Prüfverfahrens erfüllt der AG seinen sich aus § 302 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) ergebenden Prüfauftrag.
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung