Dienstleistungen zur Abrechnungskontrolle der Filmabgabe und Kinoprüfungen

Was wird ausgeschrieben
Die Filmförderungsanstalt (FFA) sucht einen Dienstleister für die Kontrolle der Filmabgabe gemäß Filmförderungsgesetz. Der Auftrag umfasst die Prüfung elektronischer Meldedaten, bundesweite Kinogeheimkontrollen sowie Kinobuchprüfungen. Ziel ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abgabenerhebung durch Dokumentation und Berichterstattung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Vergabe sind Dienstleistungen zur Kontrolle der Filmabgabe nach §§ 122 ff., 128 und 146 FFG. Der Auftrag umfasst die Prüfung elektronischer Meldedaten, die Durchführung bundesweiter Kinogeheimkontrollen und Kinobuchprüfungen sowie die Dokumentation und Berichterstattung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erhebung der Filmabgabe.
Die Filmförderungsanstalt (FFA) beauftragt einen externen Dienstleister mit der Überprüfung der Filmabgabe, die Kinos in Deutschland leisten müssen. Die Aufgaben umfassen die Kontrolle elektronischer Kassendaten, die Durchführung von unangekündigten Testbesuchen in Kinos (sogenannte Kinogeheimkontrollen) sowie die Prüfung der Buchhaltung der Filmtheater. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben korrekt gemeldet und abgeführt werden. Der Auftrag erfordert eine bundesweite Tätigkeit und eine detaillierte Berichterstattung an die FFA.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung der EU-Sanktionsregelung (Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Art. 5k)
- Abgabe der Eigenerklärung gemäß Dokument FFA-125-2026
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es finden die Ausschlussgründe gemäß der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, https://www.gesetze-im-internet.de/gwb) in Verbindung mit § 42 der Vergabeverordnung (VGV, https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/) Anwendung. EU Sanktionen Russland: Für dieses Vergabeverfahren gilt die EU-Sanktionsregelung1269 mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/3192/deu. Die Eigenerklärung ist im Dokument FFA-125-2026_Eigenerklärungen hierfür auszufüllen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen erfolgt nach Maßgabe des § 56 VgV. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern und hierfür eine angemessene, nach dem Kalender bestimmte Frist festlegen. Die Entscheidung über eine Nachforderung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Vergabe sind Dienstleistungen zur Kontrolle der Filmabgabe nach §§ 122 ff., 128 und 146 FFG. Der Auftrag umfasst die Prüfung elektronischer Meldedaten, die Durchführung bundesweiter Kinogeheimkontrollen und Kinobuchprüfungen sowie die Dokumentation und Berichterstattung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erhebung der Filmabgabe.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality60%
Bewertet wird die Qualität des Prüfkonzepts hinsichtlich der Durchführung der Filmtheater-Geheimkontrollen, der Überprüfung elektronischer Kassensysteme, der Kinobuchprüfungen, der Berichterstattung sowie der Präsentation des Gesamtkonzepts.
- price40%
Bewertet wird der vom Bieter angebotene Gesamtpreis gemäß Preisblatt.
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung