Sicherheitsdienstleistungen für die Anker-Dependance in Ingolstadt
Was wird ausgeschrieben
Die Regierung von Oberbayern schreibt interimsweise Sicherheits- und Bewachungsleistungen für die Anker-Dependance in der Neuburger Straße in Ingolstadt aus. Der Auftrag umfasst Einlasskontrollen und Objektschutz zur Gewährleistung der Sicherheit von Bewohnern und Personal. Die Vergabe erfolgt aufgrund eines laufenden Nachprüfungsverfahrens im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. kurz „AG“ genannt – die „Anker-Dependance Neuburger Straße“ in Ingolstadt. ANKER-Dependance: Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend kurz „NBS“ genannt. Bei der Anker-Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Unterkunft, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Unterkunft. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG - interimsweise bis zum Zuschlag im Hauptvergabeverfahren - mit der Durchführung der Bewachungsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen – im Folgenden „AN“ genannt –, das diese Aufgaben flexi-bel, mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durchführt. Die Zentrale Vergabestelle wird den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Die Leistung wird, in Folge des anhängigen Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer Südbayern in dem Vergabeverfahren "0270.ZV-12-25-25", interimsweise vergeben. Beachten Sie bitte, dass in diesem Vergabeverfahren die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB entfällt, vgl. § 134 Abs. 3 Satz 1 GWB.
Die Regierung von Oberbayern sucht kurzfristig einen Sicherheitsdienstleister für die Anker-Einrichtung in der Neuburger Straße in Ingolstadt. Da für das reguläre Vergabeverfahren derzeit ein Nachprüfungsverfahren läuft, wird diese Leistung interimsweise vergeben, um den laufenden Betrieb und die Sicherheit der Bewohner sowie Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Aufgaben umfassen klassische Bewachungsdienste und Einlasskontrollen in einer sozial sensiblen Umgebung. Der Auftrag wird direkt auf Basis der Erstangebote vergeben, ohne dass weitere Verhandlungen stattfinden.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, – nachfolgend „Auftraggeber“ bzw. kurz „AG“ genannt – die „Anker-Dependance Neuburger Straße“ in Ingolstadt. ANKER-Dependance: Neuburger Str. 105, 85057 Ingolstadt – nachfolgend kurz „NBS“ genannt. Bei der Anker-Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Unterkunft, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Unterkunft. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG - interimsweise bis zum Zuschlag im Hauptvergabeverfahren - mit der Durchführung der Bewachungsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen – im Folgenden „AN“ genannt –, das diese Aufgaben flexi-bel, mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durchführt. Die Zentrale Vergabestelle wird den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Die Leistung wird, in Folge des anhängigen Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer Südbayern in dem Vergabeverfahren "0270.ZV-12-25-25", interimsweise vergeben. Beachten Sie bitte, dass in diesem Vergabeverfahren die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB entfällt, vgl. § 134 Abs. 3 Satz 1 GWB.
Zuschlagskriterien
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- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert