Dialysekrankenfahrten für Versicherte der AOK Hessen
Was wird ausgeschrieben
Die AOK Hessen schreibt medizinisch notwendige Dialysekrankenfahrten für Versicherte zu verschiedenen Dialysezentren in Hessen aus. Der Auftrag ist in neun Lose unterteilt, die sich an den jeweiligen Behandlungsorten orientieren. Die Laufzeit der Verträge beträgt 540 Tage, wobei insgesamt über 47.000 Fahrten pro Jahr abgewickelt werden sollen.
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Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden.
Die AOK Hessen sucht für ihre Versicherten zuverlässige Partner für den Transport zu Dialysebehandlungen. Dabei geht es um Fahrten zwischen dem Wohnort der Patienten und verschiedenen Dialysezentren in ganz Hessen. Die Ausschreibung ist in neun Lose aufgeteilt, die jeweils ein spezifisches Dialysezentrum abdecken, sodass sich Transportunternehmen gezielt für einzelne Regionen oder Standorte bewerben können. Insgesamt umfasst das Auftragsvolumen jährlich über 47.000 Fahrten über eine Laufzeit von 540 Tagen. Interessierte Unternehmen müssen die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes erfüllen.
Aufteilung in Lose
9 LoteGegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage D.03A der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage D.03A der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage D.03A der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage D.03A der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage D.03A der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage D.03A der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage D.03A der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert