Wiederkehrende DGUV-Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Marburger Schulen
Was wird ausgeschrieben
Die Universitätsstadt Marburg schreibt die regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sowie von Betriebsmitteln und Maschinen in verschiedenen städtischen Schulen aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die unterschiedliche Schulstandorte abdecken. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
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Die Universitätsstadt Marburg als vergibt die Wiederkehrende Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel / Maschinen gemäß DIN in der derzeit geltenden Fassung bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung in den von den Auftraggebern betreuten Gymnasien, beruflichen Schulen, Grundschulen in Marburg. Die Aufteilung erfolgt in 3 Losen für unterschiedliche Schulen und Zeitraume.
Die Stadt Marburg sucht einen Dienstleister für die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen elektrischer Anlagen und Geräte in ihren Schulen. Dabei geht es um die sogenannte DGUV-Prüfung, bei der sichergestellt wird, dass elektrische Installationen, Maschinen und Betriebsmittel in Gymnasien, Grundschulen und beruflichen Schulen den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt, um die Vielzahl der Schulstandorte in Marburg effizient abzudecken. Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt rein über den Preis, wobei die Einhaltung der entsprechenden DIN-Normen für die Sicherheit der Schüler und Lehrkräfte im Vordergrund steht.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
3 LoteDie Universitätsstadt Marburg als vergibt die Wiederkehrende Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel / Maschinen gemäß DIN in der derzeit geltenden Fassung bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung in den von den Auftraggebern betreuten Gymnasien, beruflichen Schulen, Grundschulen in Marburg. 01.01 Erich-Kästner-Schule 01.02 Gerhart-Hauptmann-Schule 01.03 Gymnasium Philippinum 01.04 Tausendfüßlerschule, Bauerbach 01.05 Martin-Luther-Schule 01.06 Mosaikschule mit Hort, Vitos Gelände 01.09.2026 - 31.028.2027
Die Universitätsstadt Marburg als vergibt die Wiederkehrende Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel / Maschinen gemäß DIN in der derzeit geltenden Fassung bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung in den von den Auftraggebern betreuten Gymnasien, beruflichen Schulen, Grundschulen in Marburg. 02.01 Grundschule Elnhausen 02.02 Otto-Ubbelohde-Schule 02.03 Grundschule am Schwanhof 02.04 Geschwister-Scholl-Schule 02.05 Brüder-Grimm-Schule 02.06 Sophie-von-Brabant-Schule WM 02.07 Sophie-von-Brabant-Schule 02.09 Grundschule Cyriaxweimer 02.10 Elisabethschule 01.09.2027 - 31.028.2028
Die Universitätsstadt Marburg als vergibt die Wiederkehrende Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel / Maschinen gemäß DIN in der derzeit geltenden Fassung bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung in den von den Auftraggebern betreuten Gymnasien, beruflichen Schulen, Grundschulen in Marburg. Grundschule Marbach Tausendfüßlerschule, Schröck Grundschule Michelbach Emil-von-Behring-Schule Richtsberg Schule Kaufmännische Schulen Marburg Käthe-Kollwitz-Schule 01.09.2028 - 31.028.2029
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price
100 % Preis
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100 % Preis
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100 % Preis
Zeitplan
- 4. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung