Demontage, Verpackung und Einlagerung klassizistischer Holzfußböden im Schloss Friedenstein

Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten

Status
Offen
Angebotsfrist
22.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
23.09.2026
Originalbekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
656453-2026
Verfahrensnummer
29409ee7-8b24-4b50-aac4-31a5c02613f1
CPV-Codes
Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten (45432100)

Kurzbeschreibung

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten beauftragt Arbeiten im Schloss Friedenstein in Gotha, Thüringen. Für statische Ertüchtigungen sollen hochwertige klassizistische Parkette mit Randstreifen und zugehörigen Blindböden in Teilbereichen der Prunkräume im zweiten Obergeschoss aufgenommen, verpackt und zwischengelagert werden; zuvor sind teilweise gefasste Sockelleisten und Wandpaneele zu demontieren. Die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Demontage/Verpackung/Einlagerung von Holzfußböden

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Gotha, Schloss Friedenstein, TP II.1 Westflügel, Teilbereiche Westturm, Notsicherungen - VE 13.2 Demontage/Verpackung/Einlagerung von Holzfußböden (2. BA)

    Aufgrund starker Schäden am Tragwerk müssen für die nachfolgenden statischen Ertüchtigungen die hölzernen Bodenbeläge des Westflügels von Schloss Friedenstein aufgenommen und zwischengelagert werden. Gegenstand vorliegender Ausschreibung sind die hochwertigen, klassizistischen Parkette mit Randstreifen inklusive zugehöriger Blindböden in einem Teilbereich der Raumfolge der Prunkräume des 2. Obergeschosses. Vorbereitend sind Teilflächen der gefassten Sockelleisten und Wandpaneele zu demontieren. Wesentliche Inhalte des vorliegenden Leistungsverzeichnisses sind die restauratorische, substanzschonende Demontage von Böden, die Reinigung, die Kennzeichnung mit Nummerierung und Verortung der Ausbauelemente in Kartierungen, die Dokumentation des Bestands und der durchgeführten Maßnahmen sowie die Verpackung und temporäre Einlagerung der entstehenden Einzelelemente. Weiterhin sind bereits eingelagerte Elemente umzulagern. Transportleistungen (hausintern und in ein externes Depot in Thüringen) sind Teil des Auftrags. Die Leistungen sind, gestaffelt nach Raumbereichen, im Zeitraum 01/2027 bis 04/2027 zu erbringen. Bearbeitungsmengen: Parkettböden gesamt: ca. 435 qm (hiervon ca. 21 qm bereits ausgebaut); Blindböden gesamt: ca. 438 qm (hiervon ca. 45 qm bereits ausgebaut). Wandpaneel gesamt: ca. 162 lfd. m (hiervon ca. 14 lfd. m bereits ausgebaut); Sockelleisten gesamt: ca. 197 lfd. m (hiervon ca. 63 lfd. m bereits ausgebaut).

    Frist: 22.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen, außer relevante Preisangaben, können nachgefordert werden

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LOT-0000 · Gotha, Schloss Friedenstein, TP II.1 Westflügel, Teilbereiche Westturm, Notsicherungen - VE 13.2 Demontage/Verpackung/Einlagerung von Holzfußböden (2. BA)

Preis 100%
100 %

Vergabeunterlagen

35 Dateien laut Portal · Stand 23.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Auflagen.pdfSonstiges160 KB
Eigenerklaerung_kommunale_u_sonstige_Auftraggeber.pdfFormular120 KB
Erlaeuterungen_zur_Eigenerklaerung.pdfFormular125 KB
FB_RusslandSanktionen.pdfSonstiges79 KB
Hinweisblatt_Informationspflicht.pdfSonstiges195 KB
VE13.2_Holzböden_BA2_Anlage_01_Lagepläne_Baustelleneinrichtung.pdfSonstiges1,9 MB
VE13.2_Holzböden_BA2_Anlage_02_Grundriss_Lagerung.pdfSonstiges365 KB
VE13.2_Holzböden_BA2_Anlage_03_Bestandskartierung OG 2 Westfluegel.pdfSonstiges225 KB
VE13.2_Holzböden_BA2_Anlage_04_Massnahmenkartierung_OG2_Westfluegel_Parkett.pdfSonstiges224 KB
VE13.2_Holzböden_BA2_Anlage_05_Massnahmenkartierung_OG2_WF_Sockelleisten.pdfSonstiges206 KB
VE13.2_Holzböden_BA2_Anlage_06_Massnahmenkartierung_OG2_WF_Blindboeden.pdfSonstiges193 KB
VE13.2_Holzböden_BA2_Anlage_07_Depot_Gotha.pdfSonstiges88 KB
VE13.2_Holzböden_BA2_Anlage_08_Depot_Vessra.pdfSonstiges462 KB
VE13.2_Holzböden_BA2_Anlage_09_Uebersichtsplaene Holzfußboeden Prunkraeume.pdfSonstiges98,8 MB
VE13.2_Holzböden_BA2_Anlage_10_Fotos.pdfSonstiges3,5 MB
VE13.2_Holzböden_BA2_Anlage_11_Eignungsnachweis.pdfSonstiges111 KB
VE13.2_Holzböden_BA2_LV_unverpreist.D83LVLeistungsverzeichnis216 KB
VE13.2_Holzböden_BA2_LV_unverpreist.pdfLVLeistungsverzeichnis537 KB
VE13.2_Holzböden_BA2_LV_unverpreist_V32.X83LVLeistungsverzeichnis311 KB
124_Eigenerklärung.pdfFormular88 KB
211_EU_oL.pdfSonstiges143 KB
212_Teilnahmebedingungen EU.pdfAnschreiben28 KB
213_Angebotsschreiben.pdfAnschreiben57 KB
214_EU_oL.pdfSonstiges52 KB
216 - Verzeichnis der vorzulegenden Unterlagen.pdfSonstiges199 KB
221_Angaben zur Kalkulation.pdfSonstiges32 KB
222_Erklärung zur Kalkulation.pdfFormular86 KB
223_Aufgliederung der Einheitspreise.pdfSonstiges58 KB
233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen.pdfSonstiges65 KB
234_Erklärung der Bieter-Arbeitsgemeinschaft.pdfFormular27 KB
235_EU_oL.pdfSonstiges22 KB
236_EU_oL.pdfSonstiges19 KB
241_Vermeidung von Abfällen.pdfSonstiges22 KB
244_Datenverarbeitung.pdfSonstiges20 KB

Anforderungen

Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen, außer relevante Preisangaben, können nachgefordert werden

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