TED·364281-2026·Schließt in 32 Tagen

Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes in Delmenhorst

Stadt DelmenhorstDelmenhorst, GermanyVeröffentlicht 28. Mai 2026
Auftragswert
~€1.0M
Geschätzt · Konfidenz high
Einreichungsfrist
30. Juni 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Delmenhorst schreibt den Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten aus. Das Projekt erfolgt im Rahmen des Lückenschluss-Programms der Gigabit-Richtlinie 2.0 und wird durch Bundes- sowie Landesmittel kofinanziert. Der Auftrag umfasst die Errichtung der Infrastruktur sowie die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Delmenhorst (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel eines flächendeckend leistungs-fähigen Zuganges zu Gigabitnetzen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förder-antrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vor-läufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMS6N/documents heruntergeladen werden können.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Delmenhorst sucht einen Telekommunikationsanbieter für den Ausbau eines leistungsfähigen Glasfasernetzes in sogenannten unterversorgten Gebieten, den sogenannten 'dunkelgrauen Flecken'. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur im Stadtgebiet zu verbessern und Unternehmen sowie Haushalte mit Gigabit-Geschwindigkeiten zu versorgen. Das Projekt wird über ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell finanziert, bei dem der Anbieter einen Zuschuss für die Investitionskosten erhält, während er den Netzbetrieb eigenverantwortlich übernimmt. Angebote, die eine Wirtschaftlichkeitslücke von über einer Million Euro aufweisen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabe erfolgt auf Basis der geringsten benötigten Fördersumme sowie der geplanten Ausbaugeschwindigkeit.

IT-DienstleistungenTelekommunikationÖffentliche VerwaltungTelekommunikationBreitbandausbauTelekommunikationOeffentliche VerwaltungGlasfaserGigabit Richtlinie
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der Eignung gemäß Vergabeunterlagen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMS6N/documents.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Stadt Delmenhorst (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1.

CPV 64210000, 32571000, 324120002520 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • cost

    Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nach-stehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (75). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.

    75%
  • quality

    Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung.

    20%
  • quality

    Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alter-nativer Verlegemethoden vorzulegen. (vgl. Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP50QU/documents). - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte)

    5%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link