Dekontaminierende Trockenreinigung von schimmelbelastetem Archivgut
Das Brandenburgische Oberlandesgericht vergibt im Namen des Amtsgerichts Neuruppin eine dekontaminierende Trockenreinigung von schimmelbelastetem Archiv- und Schriftgut. Der Auftrag umfasst ca. 3394 laufende Aktenmeter sowie die Reinigung der Regalanlagen. Die Leistung muss unter Beachtung der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der TRBA 240 erfolgen und eine raumweise, differenzierte Bearbeitung nach Belastungsklassen umfassen.
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Im Archivbestand des Amtsgerichtes Neuruppin wurden Schimmelpilzbelastungen festgestellt, die eine fachgerechte dekontaminierende Trockenreinigung der Aktenbestände (ca. 3394 laufende Aktenmeter) sowie die Reinigung der Regalanlagen erforderlich machen.
- Fachgerechte dekontaminierende Trockenreinigung nach BioStoffV
- Erfahrung mit Schimmelsanierung in Archiven
- TRBA 240-konforme Arbeitsweise
- Raumweise und differenzierte Bearbeitung nach Belastungsklassen
- Referenzen für vergleichbare Reinigungsleistungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen von unternehmensbezogenen Unterlagen ist zulässig.
Die Durchführung der Leistung in Form einer dekontaminierenden Trockenreinigung vor Ort hat unter Beachtung der einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen und hygienischen Anforderungen, insbesondere der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der TRBA 240 zu erfolgen. Es soll eine raumweise und differenzierte Bearbeitung der Aktenbestände sowie der Archivbereiche nach Belastungsklassen, je nach festgestelltem Kontaminationsgrad erfolgen. Die Leistung umfasst die Anwendung der grundlegenden Prinzipien der dekontaminierenden Trockenreinigung und die Umsetzung der hierfür erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Bestandteil der Leistung sind ferner die arbeitsbegleitende Qualitätssicherung sowie die abschließende Freigabe der gereinigten Aktenbestände und Archivbereiche. Sämtliche Leistungen sind ausschließlich vor Ort in den betroffenen Archivbereichen des Amtsgerichtes Neuruppin zu erbringen. Eine Auslagerung von Archiv- und Schriftgutbeständen oder die Durchführung von Reinigungsmaßnahmen außerhalb des Objektes ist nicht zulässig, da auch die Grundakten betroffen sind. Diese dürfen gemäß § 9 Absatz 1 der Brandenburgischen Grundbuchaktenordnung grundsätzlich nicht herausgegeben werden. Zudem ist der laufende Dienstbetriebs zu gewährleisten.
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Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, das sämtliche Anforderungskriterien erfüllt. Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis zu 100 %.
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung