Deckenschicht-Erneuerung auf der A3 zwischen AS Einsiedel und AD Koblenz (km 615+700 bis 623+175)
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung West) vergibt die Erneuerung der Deckenschicht auf einem rund 7,5 km langen Abschnitt der Autobahn A3 zwischen dem Autobahnanschluss Einsiedel und dem Autobahndreieck Koblenz. Das Einzel Los hat eine vorgesehene Bauzeit von 240 Tagen. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
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DS AS Einsiedl. - AD KL, Betr.km 615+700 - 623+175
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung West mit Sitz in Montabaur vergibt die Erneuerung der Asphaltdeckschicht auf einem etwa 7,5 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn A3 zwischen dem Autobahnanschluss Einsiedel und dem Autobahndreieck Koblenz. Bei dem Projekt handelt es sich um eine klassische Straßenerhaltungsmaßnahme im Bundesfernstraßennetz, bei der die obere Asphalttschicht auf einer Strecke von rund 7,5 Kilometern erneuert wird. Die Bauzeit ist mit 240 Tagen (etwa 8 Monate) veranschlagt. Bewerber müssen standardmäßige Nachweise zur Vermeidung von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB vorlegen, unter anderem zur Zahlung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis zur Zahlung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 21 AEntG)
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§ 19 MiLoG)
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (§ 22 SchwarzArbG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotDS AS Einsiedl. - AD KL, Betr.km 615+700 - 623+175
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung