Deckensanierung der A565 zwischen AS Bonn-Lengsdorf und AS Merl
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Deckensanierung der A565 in Fahrtrichtung Siegburg auf einem Abschnitt von etwa 6 Kilometern. Die Arbeiten sollen im Oktober 2026 in konventioneller Bauweise durchgeführt werden. Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Bauleistungen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A565, Deckensanierung AS BN-Lengsdorf bis AS Merl, A565, Deckensanierung Betr.km 17+040-11+350, FR Siegburg Im Zuge der A 565, Abschnitt 10 Betr.-Km 17+040-11+350 FR Siegburg mit Standstreifen und Anschlussstelle AS Meckenheim Nord Ast 11A soll im Oktober 2026 eine Deckensanierung in Konventioneller Bauweise durchgeführt werden.
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem Teilstück der Autobahn A565 aus. Die Sanierung betrifft den Bereich zwischen den Anschlussstellen Bonn-Lengsdorf und Merl in Fahrtrichtung Siegburg und umfasst auch den Standstreifen sowie die Anschlussstelle Meckenheim-Nord. Die Bauarbeiten sind für Oktober 2026 terminiert und werden in konventioneller Bauweise ausgeführt. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, liegt der Fokus des Auftrags auf einer effizienten und kostengerechten Umsetzung durch ein qualifiziertes Bauunternehmen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA565, Deckensanierung Betr.km 17+040-11+350, FR Siegburg
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung