Deckensanierung der A565 zwischen AS BN-Lengsdorf und AS Merl
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Deckensanierung der A565 in Fahrtrichtung Siegburg zwischen den Anschlussstellen Bonn-Lengsdorf und Merl aus. Der Auftrag umfasst das Abfräsen von ca. 37.600 m² Asphalt sowie den Einbau neuer Binder- und Deckschichten auf einer Fläche von jeweils 18.800 m². Zudem sind Verkehrssicherungsmaßnahmen und Markierungsarbeiten Teil des Leistungsumfangs.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A565, Deckensanierung AS BN-Lengsdorf bis AS Merl, Deckensanierung Betr.km 19+300-17+040, FR Siegburg
Die Autobahn GmbH des Bundes plant eine grundlegende Sanierung der Fahrbahndecke auf einem Abschnitt der Autobahn A565 in Nordrhein-Westfalen. Dabei wird die alte Asphaltschicht auf einer Fläche von rund 37.600 Quadratmetern abgefräst und durch eine neue Asphaltbinder- sowie eine Asphaltdeckschicht ersetzt. Zusätzlich beinhaltet der Auftrag die notwendige Verkehrssicherung während der Bauphase sowie die abschließende Fahrbahnmarkierung. Das Projekt richtet sich an spezialisierte Straßenbauunternehmen, die über entsprechende Kapazitäten für Autobahnbaustellen verfügen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotDeckensanierung Betr.km 19+300-17+040, FR Siegburg ca. 1 Stück Verkehrssicherung kurz. Dauer ca. 1 Stück Verkehrssicherung läng. Dauer ca. 37.600 m2 Asphaltfräsen ca. 18.800 m2 Asphaltbinderschicht aus AC 22 B S ca. 18.800 m2 Asphaltdeckschicht aus SMA 8 S ca. 6.100 m Endgültige Längsmarkierung Typ II
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung