Deckensanierung der A42 im Bereich des Autobahnkreuzes Bochum

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Deckensanierung der A42 im Bereich des Autobahnkreuzes Bochum aus. Der Auftrag umfasst den Einbau von rund 165.500 m² Asphaltbinder- und Deckschicht sowie begleitende Markierungs- und Verkehrssicherungsarbeiten. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 25. August 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A43 AS Bochum/Riemke (o) - AK Herne, Deckensanierung A42, AK Bochum
Die Autobahn GmbH des Bundes plant eine umfangreiche Erneuerung der Fahrbahndecke auf der Autobahn A42 im Bereich des Autobahnkreuzes Bochum. Das Projekt umfasst den Austausch von Asphaltflächen auf einer Gesamtgröße von etwa 165.500 Quadratmetern sowie notwendige Markierungsarbeiten und die Wiederherstellung von Induktionsschleifen für die Verkehrssteuerung. Zudem ist die Verkehrssicherung während der Bauphase Teil des Auftrags. Da es sich um eine großflächige Sanierung auf einer Hauptverkehrsader handelt, ist eine entsprechende technische Kapazität für Asphaltbauarbeiten erforderlich.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotHauptleistungen: ca. 165.500 m² Asphaltbinderschicht aus AC 16 B SG ca. 165.500 m² Asphaltdeckschicht aus SMA 8 S ca. 24 Stck Verkehrssicherung ca. 35.000 m diverse Markierungsarbeiten ca. 11 Stck Induktionsschleifen wiederherstellen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung