Decken- und Wandbekleidungsarbeiten für den Neubau des Hallenbads Oppenheim

Was wird ausgeschrieben
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz schreibt die Decken- und Wandbekleidungsarbeiten für den Neubau des Hallenbads in Oppenheim aus. Der Auftrag umfasst die Montage von Seekiefer-Sperrholzplatten im Innen- und Außenbereich auf einer Gesamtfläche von rund 2.600 Quadratmetern. Die Werk- und Montageplanung ist für den Zeitraum Oktober bis November 2026 vorgesehen.
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Deckenbekleidung Holz Die Deckenbekleidungsarbeiten des Neubaus Hallenbad Oppenheim (Grundfläche ca. 2230m²) umfasst folgende Arbeiten: - Deckenbekleidung innen aus gelochten und lasierten Seekiefer-Sperrholzplatten mit Metall Unterkonstruktion und Bedämpfungsauflage 1.965,00 m2 - Wandbekleidung innen aus gelochten und lasierten Seekiefer-Sperrholzplatten mit Holz Unterkonstruktion und Bedämpfungsauflage 330,00 m2 - Deckenbekleidung außen aus ungelochten und lasierten Seekiefer-Sperrholzplatten mit Metall Unterkonstruktion 310,00 m2 Werk- und Montageplanung: 05.10 bis 05.11.2026
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz sucht einen Fachbetrieb für die Decken- und Wandverkleidungen im Zuge des Neubaus des Hallenbads in Oppenheim. Die Arbeiten beinhalten die Installation von speziellen Seekiefer-Sperrholzplatten, die teilweise gelocht und lasiert sind, inklusive der notwendigen Unterkonstruktionen für Innen- und Außenbereiche. Insgesamt umfasst das Projekt eine Fläche von etwa 2.600 Quadratmetern. Die Ausführung der Werk- und Montageplanung ist für den Herbst 2026 terminiert. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises erteilt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Einhaltung der Vorgaben gemäß VgV und VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Des Weiteren werden § 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A, LTTG und entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Aufteilung in Lose
1 LotDeckenbekleidung Holz Die Deckenbekleidungsarbeiten des Neubaus Hallenbad Oppenheim (Grundfläche ca. 2230m²) umfasst folgende Arbeiten: - Deckenbekleidung innen aus gelochten und lasierten Seekiefer-Sperrholzplatten mit Metall Unterkonstruktion und Bedämpfungsauflage 1.965,00 m2 - Wandbekleidung innen aus gelochten und lasierten Seekiefer-Sperrholzplatten mit Holz Unterkonstruktion und Bedämpfungsauflage 330,00 m2 - Deckenbekleidung außen aus ungelochten und lasierten Seekiefer-Sperrholzplatten mit Metall Unterkonstruktion 310,00 m2 Werk- und Montageplanung: 05.10 bis 05.11.2026
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
100% Preis
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung