TED·289267-2026

Datenquellen für IT-Infrastruktur-Analysen

Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Juni 2026
-25 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Beschaffungsamt des BMI schreibt Datenquellen für IT-Infrastruktur-Analysen aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1080 Tagen (ca. 3 Jahre) und umfasst ein Los. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 % Gewichtung). Nähere Angaben zum Auftragsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Datenquellen für IT-Infrastruktur- Analysen

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und das Beschaffungsamt des BMI, beschafft Datenquellen für IT-Infrastruktur-Analysen. Der Vertrag läuft über drei Jahre und umfasst die Lieferung von Datenquellen, die für die Analyse der IT-Infrastruktur des Bundes benötigt werden. Da die genauen Inhalte und Mengen in den Vergabeunterlagen spezifiziert sind, können interessierte Bieter die Details dort einsehen. Die Vergabe erfolgt einzig nach dem niedrigsten Preis.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis gemäß Vergabeunterlagen
  • Eignung nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen
  • Preisangebot (100 % Gewichtung)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Nachweis gemäß Vergabeunterlagen Siehe Vergabeunterlagen

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Datenquellen für IT-Infrastruktur-Analysen

Datenquellen für IT-Infrastrukturanalysen

CPV 48000000Frist 2. Juni 20261080 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    siehe Vergabeunterlagen

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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