Bereitstellung von Dark-Fiber-Standortanbindungen zwischen Bremen und Bremerhaven
Was wird ausgeschrieben
Dataport AöR schreibt die Bereitstellung von zwei physisch getrennten Dark-Fiber-Strecken zwischen Bremen und Bremerhaven aus. Ziel ist die langfristige Anbindung der Standorte als Ersatz für auslaufende Interimsverbindungen bis Ende 2026. Der Auftrag umfasst die technische Realisierung der Glasfaserverbindungen.
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Ausgeschrieben werden zwei Dark-Fiber-Standortanbindungen zwischen Bremen und Bremerhaven. Diese Interimsverbindungen laufen am 30.Dezember 2026 aus und müssen rechtzeitig durch eine neue, langfristige Lösung ersetzt werden. Für die zukünftige Standortanbindung in Bremerhaven ist der Aufbau von zwei physisch voneinander getrennten Dark-Fiber-Strecken vorgesehen. Diese sollen die folgenden Standorte verbinden: • 28195 Bremen → 27574 Bremerhaven • 28197 Bremen → 27574 Bremerhaven
Der IT-Dienstleister Dataport sucht einen Anbieter für zwei neue Glasfaserverbindungen, sogenannte Dark-Fiber-Strecken, zwischen Bremen und Bremerhaven. Da bestehende Übergangslösungen Ende 2026 auslaufen, müssen diese durch eine dauerhafte Infrastruktur ersetzt werden. Dabei ist entscheidend, dass die beiden Leitungen physisch getrennt verlaufen, um eine hohe Ausfallsicherheit zu gewährleisten. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die in der Lage sind, diese spezifische Breitbandinfrastruktur über die Distanz zwischen den beiden Städten bereitzustellen.
Aufteilung in Lose
1 LotAusgeschrieben werden zwei Dark-Fiber-Standortanbindungen zwischen Bremen und Bremerhaven. Diese Interimsverbindungen laufen am 30.Dezember 2026 aus und müssen rechtzeitig durch eine neue, langfristige Lösung ersetzt werden. Für die zukünftige Standortanbindung in Bremerhaven ist der Aufbau von zwei physisch voneinander getrennten Dark-Fiber-Strecken vorgesehen. Diese sollen die folgenden Standorte verbinden: • 28195 Bremen → 27574 Bremerhaven • 28197 Bremen → 27574 Bremerhaven
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
Einfache Richtwertmethode Das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z= L / P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt. Für L muss eine Mindestpunktzahl von 12.000 Punkten erzielt werden; sollte diese nicht erreicht werden, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches den geringsten Angebotspreis ausweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
- quality50%
Einfache Richtwertmethode Das wirtschaftlichste Angebot anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien ermittelt. Diese sind in diesem Fall der Preis und die Qualität der Leistung. Die Einzelheiten sowie die jeweiligen Unterkriterien und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Anlagen Bewertungsmatrix und Preisblatt. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode. Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z= L / P In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z = Zuschlagszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots - L = (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) - P = Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt. Für L muss eine Mindestpunktzahl von 12.000 Punkten erzielt werden; sollte diese nicht erreicht werden, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches den geringsten Angebotspreis ausweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert