Umweltplanung zur Dammertüchtigung am Rheinhochwasserdamm RHWD XXXI
Was wird ausgeschrieben
Das Regierungspräsidium Karlsruhe vergibt im Auftrag des Landes Baden-Württemberg eine Umweltplanung zur Ertüchtigung eines Rheinhochwasserdamms auf einer Länge von etwa 300 Metern (Damm-km 12+100 bis 12+400). Der Auftrag umfasst die Umweltplanung bis zur Genehmigung und dient der Sicherung von Siedlungsflächen und Industrie-/Gewerbeflächen in Rheinsheim gegen Rheinhochwasser. Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
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Ertüchtigung eines Rheinhochwasserdammes auf ca.300 m, Umweltplanung bis zur Genehmigung
Das Land Baden-Württemberg (vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe) vergibt eine Umweltplanung für die Ertüchtigung eines etwa 300 Meter langen Abschnitts des Rheinhochwasserdamms RHWD XXXI nahe Rheinsheim. Der Damm entspricht nicht mehr den aktuellen technischen Standards und soll so saniert werden, dass er Siedlungs- und Gewerbeflächen künftig wieder zuverlässig vor Hochwasser schützen kann. Die Planungsleistung umfasst alle Umweltgutachten und -prüfungen, die für die Genehmigung des Dammausbaus erforderlich sind. Da es sich um ein reines Dienstleistungsauftrag im Bereich Umweltplanung handelt und nur ein kurzer Dammabschnitt zu planen ist, liegt der geschätzte Auftragswert im niedrigen sechsstelligen Bereich.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis einschlägiger Erfahrung in der Umweltplanung für Wasserbau- oder Hochwasserschutzprojekte
- Fachkunde im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Kenntnisse der deutschen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Eignung nach den Regelungen der VgV (Vergabeverordnung)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Alles außer Preisangaben
Aufteilung in Lose
1 LotDer Rheinhochwasserdamm RHWD XXXI RLP bis B35 am ehem. Vorwerk Seydewitz (Länge ca. 0,3 km) entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und soll deshalb überplant werden. Der geplante Ausbau und die Sanierung dienen der Sicherung der Siedlungsflächen und Industrie-/ Gewerbeflächen in Rheinsheim gegen Überschwemmungen bei Rheinhochwasser. Der hier zu berücksichtigende Dammabschnitt liegt etwa bei Damm-km 12+100 bis 12+400 und wird von der B35 im Norden und der Bahnlinie im Süden begrenzt. Im Westen liegt das ehem. Vorwerk Seydewitz von der Festung in Germersheim. Die vorhandenen Schutzgebiete sind: Vogelschutzgebiet, Geschützte Biotope und ein angrenzendes Naturschutzgebiet.
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung