Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Iben Bedachungen GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

4. Aug. 2026

TED·540755-2026

Dachdeckungsarbeiten für die Gedenkstätte Hadamar

Hessen
Kassel, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungKultur und BildungDachdeckerarbeitenHandwerkDenkmalschutzOeffentliche AusschreibungBauleistungen
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen schreibt Dachdeckungsarbeiten im Rahmen der Neukonzeption der Gedenkstätte Hadamar aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für ein einzelnes Los. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Ausführung der Dacharbeiten gemäß dem beigefügten Leistungsverzeichnis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Dachdeckungsarbeiten i. R. der Neukonzeption der Gedenkstätte Hadamar

VergabeHero-Einschätzung

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen sucht einen Fachbetrieb für Dachdeckungsarbeiten an der Gedenkstätte in Hadamar. Diese Arbeiten sind Teil einer umfassenden Neukonzeption der Gedenkstätte, um das Gebäude instand zu setzen oder baulich anzupassen. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf den Auftrag bewerben. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Dachdeckungsarbeiten, Gedenkstätte Hadamar

Dachdeckungsarbeiten i. R. der Neukonzeption der Gedenkstätte Hadamar; Details siehe beigefügtes Leistungsverzeichnis

CPV 45260000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Iben Bedachungen GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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