Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten für die Klinik Martinusquelle

Was wird ausgeschrieben
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe schreibt die energetische Sanierung der Dachflächen der Bauteile A, B, C und E der Klinik Martinusquelle aus. Der Auftrag umfasst Demontage, Dachaufbau, Entwässerung sowie Gerüst- und Kranarbeiten. Die Ausführungsdauer ist auf 220 Tage angesetzt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Klinik Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Maßnahme sind die Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten an den Bauteilen A,B,C und E. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Demontagen aller vorhandenen Dachaufbauten und die nachfolgende Montage der neuen Dachaufbauten. Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Baukran, Abbrucharbeiten Bestandsdächer, Gerüstarbeiten und Absturzsicherungen, Dachaufbau, Entwässerung, Absturzsicherungen. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die weiteren Angaben dieser Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsbedingungen (Teil C), verwiesen.
Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe plant eine umfassende energetische Sanierung der Klinik Martinusquelle. Im Rahmen dieses Projekts werden nun die Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten für vier Gebäudeteile (A, B, C und E) vergeben. Die Leistungen beinhalten unter anderem den Rückbau der alten Dachaufbauten, die Errichtung neuer Dachkonstruktionen sowie notwendige Gerüst- und Kranarbeiten. Da das Projekt unter EFRE-Förderbedingungen (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) steht, müssen Bieter spezifische Anforderungen an die Dokumentation und Ausführung erfüllen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck Eignung.6)
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Nachweis der vertragsgemäßen Ausführung bei Referenzprojekten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Präqualifikationsnachweis oder EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.6), dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU VOB/A vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 6f EU VOB/A durchgeführt worden sind. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.7) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) darüber, ob (a) ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und (b), ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. A. Eine Nachforderung erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Auf § 16a EU VOB/A wird an dieser Stelle hingewiesen. B. Die Auftraggeberin sieht vor, dass für einzelne Angaben die vorstehenden Eigenerklärungen unter 5.1.9. ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von dem Bieter/Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen durch den Bieter/Mitglieder der Bietergemeinschaft in folgender Weise zu bestätigen: 1. Nachforderung 1: Da die Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.2) als vorläufiger Nachweis dient, ist diese von jedem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, für jede Referenz Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung vorzulegen. 2. Nachforderung 2: Da die Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.4) als vorläufiger Nachweis dient, ist diese von jedem Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 3. Nachforderung 3: Sofern ein Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft auf das Vorliegen eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans mit seiner Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.5) hingewiesen hat, ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan von jedem Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft, dessen Angebote in die engere Wahl kommt, in Kopie vorzulegen. 4. Nachforderung 4: Gilt für Eigenerklärung (gem. Vordruck Eignung.7): Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. 5. Nachforderung 5 (gem. Vordruck Eignung.8): Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist vorzulegen: (a) Inländische Bieter: eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen; (b) Ausländische Bieter: eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers oder einer zuständigen Behörde des Niederlassungsstaates, ggf. mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche; (c) Bieter ohne Pflichtmitgliedschaft: eine Erklärung, warum keine entsprechende Versicherungspflicht besteht. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. C. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. D. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 12 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der hier ausgeschriebenen Maßnahme sind die Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten an den Bauteilen A,B,C und E. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Demontagen aller vorhandenen Dachaufbauten und die nachfolgende Montage der neuen Dachaufbauten. Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Baukran, Abbrucharbeiten Bestandsdächer, Gerüstarbeiten und Absturzsicherungen, Dachaufbau, Entwässerung, Absturzsicherungen. Die Sanierung wird unter Bezugnahme der EFRE-Förderung für energieeffiziente öffentliche Gebäude durchgeführt. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch deutlich um mehr als 50 % zu senken. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber hat gemäß geltender Förderbestimmungen bei der Vergabe von Aufträgen den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung dieses Grundsatzes. So achtet der Auftragnehmer insb. darauf, möglichst Ressourcen- und CO2-schonende Verfahren anzuwenden im besonderen Hinblick auf die Nachhaltigkeit. Bauabfälle, die bei Abbruch und Umbau entstehen, werden recycelt, da sie einen Beitrag für die Kreislaufwirtschaft und die Emissionsbilanz darstellen können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenständig die Nachweise dem Auftraggeber hierfür einzureichen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bei dem gegenständlichen offenen Verfahren handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbaumaßnahme zur energetischen Sanierung der Klinik Martinusquelle.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 5 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des alleinigen Zuschlagskriteriums Preis (100 Prozent) erteilt. Die Punkte für den Angebotspreis werden, wie folgt, ermittelt: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung