TED·416178-2026

Dachdeckerarbeiten für die Erweiterung des Gymnasiums Paulinum

Nordrhein-Westfalen
Münster, Germany·Veröffentlicht 17. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenDachdeckerarbeitenOeffentliche VerwaltungSchulbauGruendachHandwerkMuenster
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Juli 2026
-32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Münster schreibt Dachdeckerarbeiten für die Erweiterung des Gymnasiums Paulinum im Rahmen der Umstellung auf G9 aus. Der Auftrag umfasst den Rückbau des Bestandsdaches sowie die Erstellung von ca. 1000 m² Flachdach mit Gründach und 200 m Attikaabdeckung. Die Ausführungsdauer beträgt 150 Tage.

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Dachdeckerarbeiten zur Erweiterungsmaßnahme

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Münster sucht einen Fachbetrieb für Dachdeckerarbeiten am Gymnasium Paulinum. Hintergrund ist eine Erweiterung der Schule, die aufgrund der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) notwendig wurde. Die Arbeiten beinhalten den Rückbau des alten Daches auf einer Fläche von etwa 530 Quadratmetern sowie die anschließende Errichtung eines neuen Flachdaches mit einer Begrünung von rund 1000 Quadratmetern und die Montage von Attikaabdeckungen. Der Auftrag ist zeitlich auf 150 Tage begrenzt und wird rein über den Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Dachdeckerarbeiten - Erweiterung Gymnasium Paulinum zur Umstellung auf G9

"- Rückbau Bestandsdach ca. 530 m2 - Erstellung Flachdachflächen mit Gründach ca. 1000 m2 - Attikaabdeckungen ca. 200 m"

CPV 45261210Frist 2. Juli 2026150 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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