TED·540072-2026·Schließt in 31 Tagen

Dachabdichtungsarbeiten am Gymnasium Horn

Bremen
Bremen, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenDachabdichtungBauleistungenOeffentliche VerwaltungSchulbauHandwerk
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Sept. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Immobilien Bremen schreibt Dachabdichtungsarbeiten für das Gymnasium Horn aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Bauleistungen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 3. September 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Dachabdichtungsarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Der Eigenbetrieb Immobilien Bremen sucht einen Fachbetrieb für Dachabdichtungsarbeiten am Gymnasium Horn. Die Arbeiten umfassen die fachgerechte Abdichtung der Dachflächen des Schulgebäudes, um den baulichen Zustand zu sichern. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf den Auftrag bewerben. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Auftrag erhält.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB. siehe Ausschreibungsunterlagen

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Dachabdichtungsarbeiten, V0476/2026, Gymnasium Horn

Dachabdichtungsarbeiten

CPV 45000000Frist 3. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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