Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau der Realschule Rühen

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Gifhorn schreibt Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau der Realschule Rühen aus. Der Leistungsumfang umfasst ca. 2.700 m² Bitumendach mit Begrünung sowie zugehörige Spengler- und Sicherungsarbeiten. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die wesentlichen Leistungen wie folgt: - ca. 2.700 m² Dachabdichtung als Bitumendach mit extensiver Begrünung - ca. 300 m Attikaausbildung inkl. Attikablechen - 13 Stück Oberlichter 2,00 x,2,00 m - 45 Stück Attikaabläufe als Dachablauf oder Notentwässerung - ca. 35 m² Plattenbeläge für Wartungsgänge - ca. 400 m² Kiesstreifen inkl. Kiesfangleisten - 3 Stück Seilsicherungssysteme bis zu 90 m Länge Sonstiges: bitte beachten Sie dazu das einschlägige Leistungsverzeichnis.
Der Landkreis Gifhorn sucht einen Fachbetrieb für die Dachabdichtungsarbeiten am Neubau der Realschule in Rühen. Das Projekt umfasst eine Dachfläche von rund 2.700 Quadratmetern, die mit Bitumen abgedichtet und extensiv begrünt werden soll. Zusätzlich sind Arbeiten an der Attika, der Einbau von 13 Oberlichtern sowie die Installation von Entwässerungssystemen und Absturzsicherungen erforderlich. Es handelt sich um ein klassisches Gewerk im Bereich der Dachdeckerei, das als einzelnes Los vergeben wird.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung Landkreis Gifhorn
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkassen
- Freistellungserklärung nach § 48 EStG
- Erklärung zu Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014)
- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123-126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Nachweis: Eigenerklärung Landkreis Gifhorn Nachweis: Unbedenklichkeit des Finanzamtes, der Sozialkassen oder Freistellungserklärung nach § 48 EStG und Eigenerklärung Landkreis Gifhorn. §§ 123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 Lot- ca. 2.700 m² Dachabdichtung als Bitumendach mit extensiver Begrünung - ca. 300 m Attikaausbildung inkl. Attikablechen - 13 Stück Oberlichter 2,00 x,2,00 m - 45 Stück Attikaabläufe als Dachablauf oder Notentwässerung - ca. 35 m² Plattenbeläge für Wartungsgänge - ca. 400 m² Kiesstreifen inkl. Kiesfangleisten - 3 Stück Seilsicherungssysteme bis zu 90 m Länge Sonstiges: siehe Leistungsverzeichnis.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Das wirtschaftlichste Angebot in Hinblick auf den Preis.
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung