Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

24. Juli 2026

TED·520600-2026

Dachabdichtungsarbeiten für Neubau Mensa, Sporthalle und Klassenräume

Baden-Württemberg
Kernen im Remstal, Germany·Veröffentlicht 28. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungDachabdichtungBauleistungenOeffentliche AusschreibungHandwerkNeubau
Auftragswert
~€225k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Kernen im Remstal schreibt Dachabdichtungsarbeiten für einen Neubaukomplex bestehend aus Mensa, Sporthalle und Klassenräumen aus. Es handelt sich um ein einzelnes Gewerk im Rahmen eines öffentlichen Bauvorhabens. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Dachabdichtungsarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Kernen im Remstal sucht einen Fachbetrieb für die Dachabdichtungsarbeiten an einem neuen Gebäudeensemble, das eine Mensa, eine Sporthalle sowie zusätzliche Klassenräume umfasst. Da es sich um ein einzelnes Gewerk handelt, ist der Auftrag für spezialisierte Dachdeckerbetriebe interessant. Die Vergabeentscheidung basiert rein auf dem Preis, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot mit den geringsten Kosten den Zuschlag erhält. Der Auftrag ist als offenes Verfahren ausgeschrieben, was bedeutet, dass sich jedes geeignete Unternehmen bewerben kann.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Neubau Mensa und Sporthalle mit Klassenräumen_Dachabdichtungsarbeiten

Neubau Sporthalle mit Mensa und Klassenräumen_Dachabdichtungsarbeiten

CPV 45212225, 45261410
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Nur Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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