TED·532396-2026·Schließt in 31 Tagen

Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau der Grundschule Lerbeck

Nordrhein-Westfalen
Minden, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenDachdeckerarbeitenBauwerksabdichtungSchulbauOeffentliche AusschreibungHandwerk
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Porta Westfalica schreibt die Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau eines dreigeschossigen Grundschulkomplexes inklusive Wärmestation aus. Der Auftrag umfasst neben der eigentlichen Dachabdichtung auch Bauwerksabdichtungen, Lichtkuppeln sowie Dachrandsicherungen. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Schulneubauprojekts.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Porta - Westfalica beabsichtigt die Bestandsschule abzubrechen und einen neuen 3-geschossigen Grundschulkomplex mit integrierter Sporthalle neu zu errichten. Auf dem Areal befinden sich zusätzlich eine Bestandssporthalle, die erhalten bleibt, sowie eine Wärmestation, die neu errichtet wird. Die Wärmestation dient der Versorgung des neuen Schulkomplexes sowie der bestehenden Sporthalle. Die Wärmestation wird zeitgleich mit dem neuen Schulkomplex errichtet. Die Außenanlagen werden im Zuge der Baumaßnahme neu gestaltet. Vorhandene Baumbestände werden so weit wie möglich erhalten und in den neuen Außenanlagen eingebunden. Der Auftragnehmer ist zuständig für die Bauwerksabdichtung und die Dachabdichtungsarbeiten des Schulgebäudes und der Wärmestation. Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung sind unter anderem vorb. Arbeiten, Dachabdichtungsarbeiten, Lichtkuppeln/RWA, Bauwerksabdichtung und Dachrandsicherungen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Porta Westfalica lässt eine neue Grundschule errichten und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Dachabdichtungsarbeiten. Der Auftrag umfasst die Abdichtung des neuen Schulgebäudes sowie einer neu zu errichtenden Wärmestation, inklusive der Montage von Lichtkuppeln und Dachrandsicherungen. Es handelt sich um ein klassisches Gewerk im Rahmen eines größeren Schulneubauprojekts. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Vollständige Einreichung aller geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Vergabeunterlagen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau GS Lerbeck - Dachabdichtungsarbeiten

Die Stadt Porta - Westfalica beabsichtigt die Bestandsschule abzubrechen und einen neuen 3-geschossigen Grundschulkomplex mit integrierter Sporthalle neu zu errichten. Auf dem Areal befinden sich zusätzlich eine Bestandssporthalle, die erhalten bleibt, sowie eine Wärmestation, die neu errichtet wird. Die Wärmestation dient der Versorgung des neuen Schulkomplexes sowie der bestehenden Sporthalle. Die Wärmestation wird zeitgleich mit dem neuen Schulkomplex errichtet. Die Außenanlagen werden im Zuge der Baumaßnahme neu gestaltet. Vorhandene Baumbestände werden so weit wie möglich erhalten und in den neuen Außenanlagen eingebunden. Der Auftragnehmer ist zuständig für die Bauwerksabdichtung und die Dachabdichtungsarbeiten des Schulgebäudes und der Wärmestation. Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung sind unter anderem vorb. Arbeiten, Dachabdichtungsarbeiten, Lichtkuppeln/RWA, Bauwerksabdichtung und Dachrandsicherungen.

CPV 45260000Frist 31. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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