Containertransporte von Abfällen auf Wertstoffhöfen
Was wird ausgeschrieben
Die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH schreibt den Transport von Abfällen von neun Wertstoffhöfen zu Entsorgungsanlagen aus. Der Auftrag umfasst den Austausch und Transport von Absetz-, Abroll- und Presscontainern über einen Zeitraum von vier Jahren. Die Leistung beginnt zum 01.01.2027.
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Gegenstand der Ausschreibung ist der Transport der auf den Wertstoffhöfen im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit Container und Presscontainern gesammelten Abfälle zu den vordefinierten Entsorgungsanlagen ab dem 01.01.2027 Die Leistungen umfassen insbesondere den Austausch, den Abfalltransport sowie den Transport der Container und Presscontainer.
Die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde sucht einen Dienstleister für den Transport von Abfällen an neun verschiedenen Wertstoffhöfen im Kreisgebiet. Dabei werden Container und Presscontainer mit verschiedenen Abfallarten wie Sperrmüll, Altholz oder asbesthaltigen Baustoffen zu festgelegten Entsorgungsanlagen gefahren. Die benötigten Behälter stellt der Auftraggeber selbst zur Verfügung, während der Auftragnehmer die Transportfahrzeuge bereitstellt. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von vier Jahren und beginnt zum Jahreswechsel 2027.
Aufteilung in Lose
1 LotDie auf den Wertstoffhöfen der AWR (derzeit 9 Standorte) erfassten Abfälle verschiedener Fraktionen, insbesondere Sperrmüll, Altholz A I-III und A IV, asbesthaltige Baustoffe sowie teerhaltige Abfälle, sind mit Fahrzeugen des Auftragnehmers zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Entsorgungsanlagen zu transportieren. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Behälter (Absetzcontainer, Abrollcontainer und Presscontainer) werden vom Auftraggeber gestellt und verbleiben in dessen Eigentum. Die jährlich zu transportierende Abfallmenge beträgt derzeit ca. 28.000 Mg p.a (Stand 2025). Pro Kalenderjahr sind ca. 7.200 Containerwechsel durchzuführen (Stand 2025).
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Zuschlagskriterium ist das angebotene Leistungsentgelt über die Gesamtlaufzeit unter Berücksichtigung der Preisgleitung. Gewichtung der Inanspruchnahme der einmaligen einseitigen Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers in Höhe von 50 Prozent und die einmalige beidseitige Vertragsverlängerung des Auftraggebers und Auftragnehmers in Höhe von 12,5 Prozent. Zur Bewertung des Leistungsentgeltes über die Gesamtlaufzeit werden die angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel mit berücksichtigt.
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung