Containertransport-Dienstleistung für kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieb
Was wird ausgeschrieben
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) Landau in der Pfalz vergibt die Abholung und den Transport von Abfallcontainern verschiedener Größen (5–10 m³) zu regionalen Umschlaganlagen und Wertstoffhöfen. Der Auftrag umfasst zwei Lose mit insgesamt rund 730 Leerungen pro Jahr, darunter Restabfall, Grünabfall und Wertstoffe wie Holz und Bauschutt. Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
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Containerabfuhr
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) Landau in der Pfalz benötigt ein Unternehmen für den Transport von Abfallcontainern zu regionalen Umschlaganlagen. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst den Transport von Containern verschiedener Größen (5–10 m³) von privaten Grundstücken zur Umschlaganlage des Landkreises Südliche Weinstraße in Edesheim und zurück, mit insgesamt etwa 450 Leerungen jährlich. Los 2 beinhaltet den Transport vom städtischen Bauhof und öffentlichen Standorten sowohl zur Umschlaganlage als auch zum Wertstoffhof in Mörlheim, einschließlich der Verwertung von Holz und Bauschutt, mit etwa 280 Leerungen pro Jahr. Die Vertragslaufzeit ist nicht explizit genannt, aber die jährlichen Vertragsstrafen (begrenzt auf 1.900 € pro Los) deuten auf einen Jahresvertrag hin. Bieter müssen die vergaberechtlichen Nachforderungsregelungen gemäß § 56 VgV erfüllen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV (Nachforderung)
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (namentlich zu benennen vor Arbeitsaufnahme)
- Fremdfirmenerklärung des Landkreises Südliche Weinstraße
- Fremdfirmenerklärung des EWL Landau
- Einhaltung der Markierungspflichten gemäß § 32 I StVO
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die vergaberechtlichen Regelungen über die Nachforderung, gem. § 56 VgV. Vertragsstrafen: Bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jeden Werktag 150 €. Bei Nichtbeseitigung von Verunreinigungen für jeden Fall 100 €. Bei unvollständigen Unterlagen zur Abrechnung der Leistungen für jeden Fall 100 €. Bei Nichtvorlage von Eigenerklärungen zur namentlichen Benennung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und oder die unterzeichnete Fremdfirmenerklärung des LK SÜW und oder die unterzeichnete Fremdfirmenerklärung des EWL jeweils vor Arbeitsaufnahme für den Fall 500 €. Bei Verstößen gegen Markierungspflicht von Containern im öffentlichen Raum gem. §32 I StVO; für den Fall 50 €. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 1900 € pro Kalenderjahr und Los begrenzt.
Aufteilung in Lose
2 Lotein Los 1: Transport der Container von den Grundstücken zur Umschlaganlage des LK SÜW (WWZ Nord in Edesheim) und zurück: ca. 15 x 5m³-Container mit ca. 267 Leerungen; ca. 7 x 7m³-Container mit ca. 84 Leerungen; ca. 4 x 10m³-Container mit ca. 99 Leerungen;
in Los 2 Transport der Container des Bauhofes vom Bauhof und von öffentlichen Standorten und zurück: - zur Umschlaganlage des LK SÜW (Restabfall) 1 x 10m³ Container ca. 151 Leerungen 1 x 7m³ Container ca. 15 Leerungen -zum Wertstoffhof LD- Mörlheim (Grünabfall) 5 x 10m³ Container ca. 40 Leerungen 1 x 10m³ Container ca. 1 Leerungen(Kurzzeitbedarf) 2 x 7m³ Container ca. 28 Leerungen(Kurzzeitbedarf) 2 x 5m³ Container ca. 1 Leerungen(Kurzzeitbedarf) eigene Verwertung (A4 Holz; Bauschutt) 2 x 7m³ Container ca. 13 Leerungen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Prozent
- price100%
Prozent
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung