LAN/WLAN-Hardware und Lizenzen von Cisco Meraki für Bildungseinrichtungen
Was wird ausgeschrieben
Dataport AöR schließt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Cisco-Meraki-LAN/WLAN-Hardware und Lizenzen für Bildungseinrichtungen in Schleswig-Holstein ab. Der Vertrag läuft vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028 (zwei Jahre) mit der Option auf zwei Verlängerungen um jeweils ein Jahr. Die Beschaffung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 für Hardware und Los 2 für Lizenzen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von LAN/WLAN Hardware und Lizenzen des Herstellers Cisco-Meraki für die Ausstattung von Bildungseinrichtungen für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis zu 30.09.2028, mit der Option, für den Auftraggeber, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen, zweimal um ein Jahr zu verlängern.
Dataport AöR, der IT-Dienstleister des Landes Schleswig-Holstein, beschafft Cisco-Meraki-Netzwerktechnik (LAN/WLAN) für öffentliche Bildungseinrichtungen im gesamten Bundesland. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren (Oktober 2026 bis September 2028) und kann vom Auftraggeber zweimal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt – ein Los für Hardware (Switches, Access Points etc.) und ein Los für Software-Lizenzen – sodass Bieter entweder für einzelne Lose oder beide Lose anbieten können. Die Vergabe erfolgt allein nach dem niedrigsten Bruttopreis. Bieter müssen die allgemeinen Eignungsvoraussetzungen nach § 123 und 124 GWB sowie den vergaberechtlichen Vorschriften (VgV, VOB/A) entsprechen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 123 GWB
- Erfüllung der Eignungskriterien nach § 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Einhaltung der Vergabevorschriften nach § 57 VgV
- Nachweis nach § 16 VOB/A bei Bauleistungen (relevant für Installationsleistungen)
- Bieter müssen über ausreichende technische und finanzielle Kapazitäten verfügen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 VgV, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
2 LoteLos 1 - Hardware
Los 2 - Lizenzen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis (reine Preiswertung). Das heißt, das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Brutto-Preis stellt das wirtschaftlichste Angebot dar, auf welches der Zuschlag erfolgen soll.
- price100%
Das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis (reine Preiswertung). Das heißt, das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Brutto-Preis stellt das wirtschaftlichste Angebot dar, auf wel-ches der Zuschlag erfolgen soll.
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung