TED·302988-2026

Chip-Imaging zur Überprüfung von Software zur Generierung von Netzlisten

Nordrhein-Westfalen
Bonn, Germany·Veröffentlicht 4. Mai 2026
Auftragswert
Nicht angegeben
Einreichungsfrist
8. Juni 2026
-35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

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In dem Projekt 1015 werden hochaufgelöste Bilder von den einzelnen Schichten eines Chips mit bekanntem Open-Source-Design hergestellt. Die Bilddaten werden gemeinsam mit weiteren wichtigen Daten wie der zugrunde liegenden Netzliste, dem VHDL-Code und einem minimalen Open-Source-Framework z.B. auf github unter einer freien Lizenz als Benchmark veröffentlicht, um Sicherheitsforschern aus Industrie, Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden den Zugang zu ermöglichen und die Möglichkeit zu geben, anhand der Daten ihre Reverse-Engineering-Ansätze zu testen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Chip-Imaging zur Überprüfung von Software zur Generierung von Netzlisten

In dem Projekt 1015 werden hochaufgelöste Bilder von den einzelnen Schichten eines Chips mit bekanntem Open-Source-Design hergestellt. Die Bilddaten werden gemeinsam mit weiteren wichtigen Daten wie der zugrunde liegenden Netzliste, dem VHDL-Code und einem minimalen Open-Source-Framework z.B. auf github unter einer freien Lizenz als Benchmark veröffentlicht, um Sicherheitsforschern aus Industrie, Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden den Zugang zu ermöglichen und die Möglichkeit zu geben, anhand der Daten ihre Reverse-Engineering-Ansätze zu testen.

CPV 72000000Frist 8. Juni 2026420 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Details siehe Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung

  • quality

    Details siehe Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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