TED·394523-2026

Fassadenbau, Fenster- und Außentürenmontage sowie Rückbauarbeiten

Nordrhein-Westfalen
Ratingen, Germany·Veröffentlicht 9. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungFassadenbauFensterbauOeffentliche AusschreibungBauleistungenSanierung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
9. Juli 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Ratingen schreibt Fassaden- und Fensterbauarbeiten für das Projekt CFvWG aus. Der Leistungsumfang umfasst Rückbau, Abbruch, Entsorgung sowie die Erneuerung von Fassadenverkleidungen, Fenstern, Außentüren und Abdichtungsarbeiten. Das Projekt ist als ein Gesamtauftrag ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

- Rückbau-, Abbruch und Entsorgung - Fassadenverkleidung - Fenster und Fassaden - Türen - Abdichtungsarbeiten - Sonstiges - West- Rückbau, Abbruch und Entsorgung - Fassadenverkleidung - West - Fenster und Fassade - Türen - Abdichtung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Ratingen sucht einen Auftragnehmer für die Fassadensanierung und den Austausch von Fenstern und Außentüren an einem städtischen Gebäude. Neben der Montage neuer Elemente umfasst der Auftrag auch den Rückbau, den Abbruch sowie die fachgerechte Entsorgung der alten Bauteile und notwendige Abdichtungsarbeiten. Es handelt sich um ein klassisches Bauprojekt zur Gebäudehüllensanierung. Da keine weiteren Details zu Losen vorliegen, wird die Leistung als ein zusammenhängendes Paket vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001CFvWG - Fassade, Fenster, Außentüren

Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

CPV 45443000, 45320000, 45421100Frist 9. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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