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Schadstoffsanierung und Entkernung am Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium

Stadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleRatingen, GermanyVeröffentlicht 15. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
15. Juli 2026
26 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Ratingen schreibt die Schadstoffsanierung und Entkernung im Rahmen des vierten Bauabschnitts am Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium aus. Der Auftrag umfasst neben der eigentlichen Sanierung auch die Baustelleneinrichtung, Ertüchtigungsarbeiten sowie die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

1. Baustelleneinrichtung 2. Schadstoffsanierung 3. Entkernung 4. Ertüchtigungsarbeiten 5. Abfallentsorgung, Verwertung und Beseitigung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Ratingen sucht ein Fachunternehmen für die Schadstoffsanierung und Entkernung am Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium. Es handelt sich um den vierten Bauabschnitt, der neben der Schadstoffbeseitigung auch die Baustelleneinrichtung, notwendige Ertüchtigungsarbeiten an der Bausubstanz sowie die Entsorgung der Materialien umfasst. Interessierte Firmen sollten Erfahrung in der Sanierung von öffentlichen Gebäuden mitbringen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 15. Juli 2026.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungSchadstoffsanierungEntkernungAbfallentsorgungBauleistungenOeffentliche VerwaltungSchulbau
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001CFvWG - 4. BA Schadstoffsanierung

Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

CPV 45262660, 45262600Frist 15. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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