TED·337567-2026·Schließt in 14 Tagen

CDN-Plattform zur Auslieferung von AV-Inhalten und Webseiten

Westdeutscher Rundfunk KölnKöln, GermanyVeröffentlicht 18. Mai 2026
Auftragswert
~€25M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
12. Juni 2026
14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) schreibt im Namen der ARD, des ZDF, der Deutschen Welle, des Deutschlandradios und ARTE Rahmenverträge für eine Content Delivery Network (CDN)-Plattform aus. Das Projekt ist in drei Lose unterteilt, die sich auf die Verbreitung von Audio- und Videoinhalten, das Caching und die Sicherheit von Webseiten sowie Icecast-Live-Streaming konzentrieren. Die Laufzeit ist langfristig angelegt, um die digitale Infrastruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu sichern.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Vergabe von Rahmenverträgen über eine CDN-Plattform zur Auslieferung von AV-Inhalten sowie Webseiten im Internet in drei Losen für ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Dienstleistungen zur Verbreitung von Audio- und Video (AV)-Inhalten (Los 1 für alle Rundfunkanstalten (RfA) der ARD, ZDF, Deutsche Welle (DW), Deutschlandradio (DRadio) und ARTE), die Dienstleistungen für die Verbreitung, das Caching und die Sicherheit von Webseiten (Los 2 für alle RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) und die Dienstleistungen für das Icecast-Live-Streaming (Los 3 für alle RfA der ARD, DW und DRadio).

VergabeHero-Einschätzung

Der Westdeutsche Rundfunk sucht für die gesamte öffentlich-rechtliche Senderfamilie (ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE) einen Dienstleister für eine sogenannte CDN-Plattform. Ein CDN (Content Delivery Network) ist ein weltweites Netzwerk von Servern, das sicherstellt, dass Videos, Audios und Webseiten für Nutzer schnell und stabil geladen werden können. Die Ausschreibung ist in drei Bereiche unterteilt: Los 1 für die Verbreitung von Audioinhalten, Los 2 für die Ausspielung von Videoinhalten und Los 3 für das Caching und die Sicherheit von Webseiten sowie spezielles Live-Streaming. Da es sich um die digitale Infrastruktur für alle großen deutschen Sender handelt, ist von einem sehr hohen Auftragsvolumen auszugehen.

IT-DienstleistungenTelekommunikationMedienÖffentliche VerwaltungCdn PlattformMedientechnikStreaming DiensteOeffentlich Rechtlicher RundfunkIt InfrastrukturWeb Security
Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio

Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu.

CPV 92200000
LOT-0002Ausspielung von AV-Inhalten für ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE

Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu.

CPV 92200000
LOT-0003Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE

Los 1 - Ausspielung von AV-Inhalten für die RfA der ARD, ZDF, DW, DRadio und ARTE) Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für die Verbreitung von AV-Inhalten. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels Live-Streaming, On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein geschätztes Volumen in Höhe von 65.000 PB (Petabyte) abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 150.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemengen. Von den 150.000 PB stehen 85.000 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Für den Regelbetrieb wird eine Ausspielkapazität für AV-Inhalte insgesamt (d.h. Summe für Live- und VoD-Streams) in einer Größenordnung von mindestens 5 bis maximal 9 Tbit/s benötigt. Los 2 - Verbreitung, Caching und Sicherheit von Webseiten für RfA der ARD, ZDF, Deutsche Welle, Deutschlandradio und ARTE Die Auftraggeber fordern die Bereitstellung einer leistungsfähigen Caching-Plattform, die eine Technik beinhaltet, um redaktionelle Inhalte (Dokumente, Bilder oder Dateien allgemein) anhand bestimmter Kriterien in einem Cache des Bewerbers zwischenzuspeichern und um die Webserver der Auftraggeber und die Anbindung an das öffentliche Internet durch geeignete Maßnahmen vor Überlastung zu schützen. Unter einer Caching-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Webseiten im Internet dient. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 1.400 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 4.000 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 4.000 PB stehen 2.600 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Los 3 - Verbreitung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet für die RfA der ARD, Deutsche Welle und Deutschlandradio Die Auftraggeber erwarten die Bereitstellung einer leistungsfähigen CDN-Plattform für das lineare Streaming von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll. Unter einer CDN-Plattform verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller Einrichtungen, die zur Auslieferung von Audioinhalten über das Icecast-Protokoll im Internet dienen. Über die Gesamtvertragslaufzeit von maximal 6 Jahren werden die Auftraggeber ein Volumen in Höhe von geschätzt 700 PB abnehmen. Der maximale Höchstbedarf liegt bei ca. 1.500 PB. Mit Erreichen dieser Menge endet der Rahmenvertrag automatisch. Von den 1.500 PB stehen 800 PB unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung der Rundfunkanstalten. Die vorgenannten Schätzzahlen hinsichtlich des Gremienvorbehaltes sind direkt abhängig vom verhandelten Einheitspreis und werden insofern mit Abschluss des Vergabeverfahrens verifiziert. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht, mit Ausnahme einer ggf. im Vergabeverfahren festzulegenden Mindestabnahmemenge. Die abzuschließenden Rahmenverträge sollen darüber hinaus allen Gemeinschaftseinrichtungen sowie den im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer oder mehrerer Auftraggeber und jeweiligen Tochtergesellschaften für die Inanspruchnahme von entsprechenden Leistungen im Sinne einer Abrufberechtigung dienen. Insbesondere betrifft dies den ARD-Sternpunkt, Phoenix, Deutsche Rundfunk Archiv, KIKA, sportschau, ARD Play-Out-Center und ARD-Programmdirektion. Die Standorte der Server für die durch den Auftraggeber genutzte CDN Plattform sowie die mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten müssen für alle losspezifischen Leistungen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log Informationen müssen - vorbehaltlich definierter Ausnahmen - vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Für Leistungen zu Serverstandorten gegenüber einzelnen Rundfunkanstalten können abweichende Regelungen im Einzelvertrag festgelegt werden. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle und ARTE - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung spätestens mit Abgabe seines finalen, verbindlichen Angebots zu.

CPV 92200000
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • quality

    Die Zuschlagskriterien unterscheiden sich je Los. Für die Lose 1 und 2 erfolgt der Zuschlag nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bewertung in Anlehnung an die einfache Richtwertmethode (UfAB 2018) auf Basis von Leistung (L) und Preis (P). Die angegebenen Gewichtungen dienen lediglich der formalen Abbildung im System; maßgeblich ist die in den Vergabeunterlagen beschriebene Bewertungsmethodik. Für Los 3 erfolgt der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis. Die Bewertung der Qualität erfolgt je Unterkriterium auf Grundlage der jeweils definierten Anforderungen unter Berücksichtigung der eingereichten Angebote. Maßgeblich ist dabei der erwartete Erfüllungsgrad im Detail, wie er in der "Anlage 11 Leistungsbewertungsmatrix" dargestellt ist. Unterkriterien mit qualitativer Darlegung (Beschreibungen): Unterkriterien, die eine Darlegung in Form von technischen Beschreibungen erfordern, werden nach einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der in der Leistungsbeschreibung und der Leistungsbewertungsmatrix festgelegten inhaltlichen Anforderungen und Maßstäbe. Ergänzend werden die Angebote untereinander verglichen.

    50%
  • price

    Die Zuschlagskriterien unterscheiden sich je Los. Für die Lose 1 und 2 erfolgt der Zuschlag nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bewertung in Anlehnung an die einfache Richtwertmethode (UfAB 2018) auf Basis von Leistung (L) und Preis (P). Die angegebenen Gewichtungen dienen lediglich der formalen Abbildung im System; maßgeblich ist die in den Vergabeunterlagen beschriebene Bewertungsmethodik. Für Los 3 erfolgt der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis. Die Bewertung des Angebotspreises erfolgt gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen auf Grundlage der Gesamtangebotssumme inkl. gesetzl. Umsatzsteuer ("P") ergibt sich aus den Angaben des Bieters im Angebotsformular.

    50%
  • quality

    Die Zuschlagskriterien unterscheiden sich je Los. Für die Lose 1 und 2 erfolgt der Zuschlag nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bewertung in Anlehnung an die einfache Richtwertmethode (UfAB 2018) auf Basis von Leistung (L) und Preis (P). Die angegebenen Gewichtungen dienen lediglich der formalen Abbildung im System; maßgeblich ist die in den Vergabeunterlagen beschriebene Bewertungsmethodik. Für Los 3 erfolgt der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis. Die Bewertung der Qualität erfolgt je Unterkriterium auf Grundlage der jeweils definierten Anforderungen unter Berücksichtigung der eingereichten Angebote. Maßgeblich ist dabei der erwartete Erfüllungsgrad im Detail, wie er in der "Anlage 11 Leistungsbewertungsmatrix" dargestellt ist. Unterkriterien mit qualitativer Darlegung (Beschreibungen): Unterkriterien, die eine Darlegung in Form von technischen Beschreibungen erfordern, werden nach einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der in der Leistungsbeschreibung und der Leistungsbewertungsmatrix festgelegten inhaltlichen Anforderungen und Maßstäbe. Ergänzend werden die Angebote untereinander verglichen.

    50%
  • price

    Die Zuschlagskriterien unterscheiden sich je Los. Für die Lose 1 und 2 erfolgt der Zuschlag nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bewertung in Anlehnung an die einfache Richtwertmethode (UfAB 2018) auf Basis von Leistung (L) und Preis (P). Die angegebenen Gewichtungen dienen lediglich der formalen Abbildung im System; maßgeblich ist die in den Vergabeunterlagen beschriebene Bewertungsmethodik. Für Los 3 erfolgt der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis. Die Bewertung des Angebotspreises erfolgt gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen auf Grundlage der Gesamtangebotssumme inkl. gesetzl. Umsatzsteuer ("P") ergibt sich aus den Angaben des Bieters im Angebotsformular.

    50%
  • quality

    Die Zuschlagskriterien unterscheiden sich je Los. Für die Lose 1 und 2 erfolgt der Zuschlag nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bewertung in Anlehnung an die einfache Richtwertmethode (UfAB 2018) auf Basis von Leistung (L) und Preis (P). Die angegebenen Gewichtungen dienen lediglich der formalen Abbildung im System; maßgeblich ist die in den Vergabeunterlagen beschriebene Bewertungsmethodik. Für Los 3 erfolgt der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis. Die Bewertung der Qualität erfolgt je Unterkriterium auf Grundlage der jeweils definierten Anforderungen unter Berücksichtigung der eingereichten Angebote. Maßgeblich ist dabei der erwartete Erfüllungsgrad im Detail, wie er in der "Anlage 11 Leistungsbewertungsmatrix" dargestellt ist. Unterkriterien mit qualitativer Darlegung (Beschreibungen): Unterkriterien, die eine Darlegung in Form von technischen Beschreibungen erfordern, werden nach einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der in der Leistungsbeschreibung und der Leistungsbewertungsmatrix festgelegten inhaltlichen Anforderungen und Maßstäbe. Ergänzend werden die Angebote untereinander verglichen.

    50%
  • price

    Die Zuschlagskriterien unterscheiden sich je Los. Für die Lose 1 und 2 erfolgt der Zuschlag nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bewertung in Anlehnung an die einfache Richtwertmethode (UfAB 2018) auf Basis von Leistung (L) und Preis (P). Die angegebenen Gewichtungen dienen lediglich der formalen Abbildung im System; maßgeblich ist die in den Vergabeunterlagen beschriebene Bewertungsmethodik. Für Los 3 erfolgt der Zuschlag ausschließlich nach dem Preis. Die Bewertung des Angebotspreises erfolgt gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen auf Grundlage der Gesamtangebotssumme inkl. gesetzl. Umsatzsteuer ("P") ergibt sich aus den Angaben des Bieters im Angebotsformular.

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 12. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link