Catering und Schulmittagessen am Französischen Gymnasium Berlin
Was wird ausgeschrieben
Das Land Berlin vergibt die Catering-Dienstleistungen für das Französische Gymnasium an zwei Standorten. Der Auftrag umfasst die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen für die Jahrgangsstufen 5-6 zu einem Festpreis von 4,64 Euro pro Portion (öffentlicher Auftrag) sowie für die Jahrgangsstufen 7-12 als Dienstleistungskonzession. Zusätzlich gehört der Betrieb einer Cafeteria/eines Kiosks für die älteren Schüler zum Leistungsumfang.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen z.B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 (öffentlicher Auftrag). Es gilt ein Brutto-Festpreis, dieser beträgt inklusive Umsatzsteuer pro Portion 4,64 Euro. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen z.B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-12, sog. „Tellergericht“ (Dienstleistungskonzession). Der Preis wird nach Zuschlag vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Schule festgelegt, beträgt aber mindestens 4,64 Euro pro Portion inklusive Umsatzsteuer. Betrieb einer Cafeteria/eines Kiosks für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-12, wobei das Angebot und die Verfügbarkeit des Angebots (insbesondere die Öffnungszeiten des Cafeteria-/Kioskbetriebes) im Auftragsfall nach Zuschlag mit der Schule abzustimmen sind, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Schule gerecht zu werden (Dienstleistungskonzession). Optional die Herstellung, Lieferung und Ausgabe eines warmen oder kalten Mittagssnacks zuzüglich Trinkwasser für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-12 (Dienstleistungskonzession). Der Vertrag endet automatisch ohne, dass er einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Es findet eine Ortsbesichtigung statt. Fragen im Zusammenhang mit der Ortsbesichtigung sind innerhalb von drei Tagen nach Abschluss des Ortstermins unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Bieterportal iTWO tender zur Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen. Mündliche Auskünfte, Hinweise und/ oder sonstige Informationen an den Bieter während des Ortsbesichtigungstermins von Vertretern des Auftraggebers und/ oder sonstigen Dritten sind unmaßgeblich und nicht verbindlich. Die Ortsbesichtigungen werden durch die Schule organisiert. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter Angabe einer Telefonnummer frühestmöglich bei: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Jessica Gierscher, Keibelstraße 36, 10178 Berlin, E-Mail: jessica.gierscher@bim-berlin.de zu einer Ortsbesichtigung an.
Das Land Berlin (vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH) vergibt die Schulverpflegung für das Französische Gymnasium in Berlin-Mitte. Der Auftrag ist zweigeteilt: Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 erhalten die Schüler ein vollständiges Mittagessen mit Rohkost und Getränk zu einem Festpreis von 4,64 Euro pro Portion (das ist ein öffentlicher Auftrag). Für die Jahrgangsstufen 7 bis 12 wird ein sogenanntes Tellergericht als Dienstleistungskonzession angeboten, zusätzlich betreibt der Auftragnehmer eine Cafeteria oder einen Kiosk. Eine Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist Voraussetzung für die Angebotserstellung. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: SILB, BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung für Catering-Dienstleistungen im Schulbereich
- Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Schulcatering
- Teilnahme an der obligatorischen Ortsbesichtigung
- Fähigkeit zur Herstellung und Lieferung von Schulmittagessen mit Rohkostanteil und Getränk
- Bereitschaft zur Abstimmung mit der Schule nach Zuschlag (insbesondere Öffnungszeiten Cafeteria)
- Einhaltung der Festpreisregelung nach PR 30/53
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die ausschreibende Stelle kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
1 LotAm Standort Derfflinger Straße 7 in 10785 Berlin befindet sich das Französische Gymnasium. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen, gemäß den Vergabeunterlagen "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", für die er den Auftrag erhalten hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, sofern dies entsprechend im Dokument "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", Register Losbeschreibung zugelassen ist, zur Bereitstellung eines Cafeteria-Angebots gemäß seinen Angaben in der von ihm selbst erstellten Anlage zum Angebot (vgl. "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort" Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen A27:B27 und A28:B28). Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 13 tragen die Kosten für das Schulmittagessen grundsätzlich selbst; es handelt sich insofern um eine Dienstleistungskonzession. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich ebenfalls um eine Dienstleistungskonzession. Es gilt ein Brutto-Festpreis, dieser beträgt inklusive Umsatzsteuer pro Portion 4,64 Euro. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen z.B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, sog. „Tellergericht“ (Dienstleistungskonzession). Der Preis wird nach Zuschlag vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Schule festgelegt, beträgt aber mindestens 4,64 Euro pro Portion inklusive Umsatzsteuer. Betrieb einer Cafeteria/eines Kiosks für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, wobei das Angebot und die Verfügbarkeit des Angebots (insbesondere die Öffnungszeiten des Cafeteria-/Kioskbetriebes) im Auftragsfall nach Zuschlag mit der Schule abzustimmen sind, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Schule gerecht zu werden (Dienstleistungskonzession). Optional die Herstellung, Lieferung und Ausgabe eines warmen oder kalten Mittagssnacks zuzüglich Trinkwasser für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13 (Dienstleistungskonzession). Der Vertrag endet automatisch ohne, dass er einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6: Vertragsleistungen erhält der Auftragnehmer pro Portion eine Vergütung in Höhe eines Brutto- Festpreises inklusive Umsatzsteuer von 4,64 € (inkl. 7% USt) bzw. Für den gesonderten Fall des Verpflegungssystems „Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve)“ gilt folgender Festpreis: 5,69 € (inkl. 7% USt) Die Anzahl der abrechenbaren Portionen bestimmt sich nach § 10. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Damit sind alle dem Auftragnehmer obliegenden Vertragsleistungen abgegolten. Nicht kostenbeteiligungsfreies Mittagessen der Schüler der Jahrgangsstufe 7 bis 13 (gilt nur bei Doppelstandort): Der Preis laut Angebot des Auftragnehmers gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer kann Schülern der Jahrgangsstufen 7 bis 13 auf dessen Wunsch eine kleinere Portion, als die in Ziffer 1.5 der Leistungsbeschreibung beschriebene, zu einem geminderten Preis anbieten. Weitere Einzelheiten sind den Vertragsbestimmungen zu entnehmen.
- quality
Die Qualität ist das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung