Beschaffung eines bargeldlosen Bezahlsystems für den Linienverkehr
Was wird ausgeschrieben
Die Personenverkehrsgesellschaft PVG Burgenlandkreis mbH schreibt die Einführung eines bargeldlosen Bezahlsystems für ihre Linienbusse aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von EC-Cash-Terminals sowie die Dienstleistungen eines Payment Service Providers zur Zahlungsabwicklung. Das Projekt wird durch den Just-Transition-Fund (JTF) gefördert und hat einen geschätzten Wert von 283.300 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Dieses Teilprojekt ist Bestandteil des Just-Transition-Fund-Projekts (JTF) der PVG Burgenlandkreis mbH. Im Rahmen des Gesamtprojekts werden schrittweise die technischen, organisatorischen und betrieblichen Voraussetzungen für einen modernen, digital unterstützten öffentlichen Personennahverkehr geschaffen. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Erweiterung der Bezahlmöglichkeiten an Bord der Fahrzeuge um bargeldlose Verfahren. Der Einsatz eines Cashless-Payment-Systems soll den Fahrscheinverkauf für Fahrgäste vereinfachen, die Aufenthaltszeiten an Haltestellen reduzieren und den Fahrbetrieb insgesamt stabilisieren. Gleichzeitig trägt die Reduzierung von Bargeld im Fahrzeug zur Erhöhung der Sicherheit für das Fahrpersonal und zur Optimierung interner Abrechnungs- und Kontrollprozesse bei.
Die PVG Burgenlandkreis mbH möchte ihre Busse mit modernen, bargeldlosen Bezahlsystemen ausstatten, um den Ticketverkauf für Fahrgäste zu vereinfachen und die Sicherheit für das Fahrpersonal zu erhöhen. Der Auftrag beinhaltet sowohl die Hardware, also die Bezahlterminals, als auch die technische Anbindung an einen Zahlungsdienstleister, der die Transaktionen abwickelt. Das Projekt ist Teil einer größeren Digitalisierungsoffensive im öffentlichen Nahverkehr, die durch EU-Mittel gefördert wird. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die regulatorischen Sicherheitsstandards für Kartenzahlungen erfüllen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD-BLK oder EEE
- Nachweis der Einhaltung von PCI DSS-Standards
- Eigenerklärung gemäß Artikel 5k EU-Sanktionspaket
- Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans (falls zutreffend)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD-BLK oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD-BLK oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD-BLK oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD-BLK oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD-BLK oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD-BLK oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD-BLK oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) Ausschließlich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt) vorzulegen (siehe abschließende Liste) Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket vorzulegen Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Eigenerklärung im Formblatt 124_LD oder EEE (präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) Falls eine Erklärung über das Vorliegen eines Insolvenzplanes abgegeben wurde, ist der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan mit dem Angebot vorzulegen (siehe abschließende Liste) Die Nachforderung des Leistungsverzeichnisses bzw. der Preisblätter ist ausgeschlossen. Ein Fehlen dieser Unterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes. Unterlagen, welche im Zusammenhang mit den Wertungskriterien stehen, werden nicht nachgefordert. Die Bewertung erfolgt wie vorliegend. (siehe hierzu auch die abschließende Liste)
Aufteilung in Lose
1 LotZiel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer marktreifen, betrieblich erprobten Cashless-Payment-Lösung für den Einsatz im Linienverkehr der PVG. Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung geeigneter EC-Cash-Zahlungsterminals sowie die Leistungen eines Payment Service Providers (Netzbetreiber/Acquirer) für die Abwicklung bargeldloser Zahlungen. Die Lösung muss den regulatorischen Anforderungen (u. a. PCI DSS-relevante Nachweisführung) entsprechen und einen stabilen, revisionssicheren Betrieb im ÖPNV gewährleisten. Ziel ist ausdrücklich nicht die Entwicklung neuer Softwarelösungen, sondern die Nutzung bestehender, standardisierter Produkte und Services. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Cashless-Payment-Lösung zu beschaffen, die sich nahtlos, ohne zusätzlichen organisatorischen, technischen oder vertraglichen Mehraufwand in diese bestehende Zahlungs- und Bankenstruktur integrieren lässt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price60%
Bruttoangebotssumme und Preis
- quality40%
Nutzerfreundliche erfüllte Abfrageparameter
Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung