Campusneubau Bauphase 1 im Großraum München
Was wird ausgeschrieben
Das Staatliche Bauamt Freising schreibt die erste Bauphase für einen Campusneubau der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) aus. Das Projekt umfasst den Abbruch bestehender Bürogebäude, den Neubau verschiedener Gebäude sowie die Gestaltung der Außenanlagen. Die Gesamtlaufzeit des Auftrags ist auf 2.555 Tage angesetzt.
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Campusneubau für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Großraum München
Das Staatliche Bauamt Freising plant den Neubau eines Campus für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Großraum München. Der Auftrag umfasst ein breites Spektrum an Bauleistungen, beginnend mit dem Abbruch alter Bürogebäude über die Errichtung neuer Gebäude für unterschiedliche Nutzungen bis hin zur Gestaltung der Außenanlagen. Da es sich um ein Großprojekt handelt, erstreckt sich die Bauphase über einen Zeitraum von etwa sieben Jahren. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Ausschlusskriterien nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitsschutzbestimmungen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a VS VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotAbbruch von Bürogebäuden Neubau von Gebäuden unterschiedlicher Nutzung aller möglichen Gewerke Herstellung der Außenanlagen
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert