Bereitstellung und Betrieb einer CAFM-Software als Cloud-Service
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt die Bereitstellung, das Hosting und den Betrieb einer CAFM-Software (Computer-Aided Facility Management) als Software-as-a-Service-Lösung aus. Der Auftrag umfasst neben den Nutzungsrechten auch Pflege, Support, Exit-Leistungen sowie die Erstellung von Konzepten und Dokumentationen. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 8 Jahre (2880 Tage).
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Befristete Bereitstellung inklusive Nutzungsrechte, Provisionierung, Hosting und Betrieb einer CAFM-Software als Cloud-Service (Software-as-a-Service (SaaS)) inkl. Pflege- und Supportdienstleistung, Exit-Leistungen, Reportingpflichten, Erstellung Konzepte
Die Bundesagentur für Arbeit sucht einen Anbieter für eine Software zur Verwaltung ihrer Liegenschaften und technischen Anlagen, ein sogenanntes CAFM-System (Computer-Aided Facility Management). Die Software soll als Cloud-Dienst bereitgestellt werden, wobei der Anbieter auch das Hosting, die technische Wartung, den Support und die Dokumentation übernimmt. Da es sich um eine langfristige Lösung handelt, sind auch Leistungen für das Ende der Vertragslaufzeit, sogenannte Exit-Leistungen, Teil des Auftrags. Die Laufzeit des Vertrages ist auf 2880 Tage, also etwa acht Jahre, angelegt. Der Auftrag wird nach einem Mix aus Preis und Qualität vergeben.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Angabe zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe
- Übermittlung von Daten für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen gemäß Art. 5k der Verordnung (EU)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotKernziel der CAFM-Software-Beschaffung ist die befristete Bereitstellung einer CAFM-Software als Cloud-Service (Software-as-a-Service, SaaS) inklusive: o Nutzungsrechte o Provisionierung (Bereitstellung) o Hosting und Betrieb o Bereitstellung von Pflege- und Supportdienstleistungen o Exit-Leistungen bei Vertragsbeendigung o Sicherstellung der Reportingpflichten gegenüber der BA o Erstellung von Konzepten / Dokumentationen Die CAFM-Software soll bei der Steuerung, Überwachung und Dokumentation sämtlicher Facility-Management-Prozesse unterstützen. Ziel ist es, durch den Einsatz einer modernen CAFM-Software Transparenz zu schaffen, Prozesse zu standardisieren und zu automatisieren sowie die Effizienz in der Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Flächen zu erhöhen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben den BA-Mitarbeitern auch externe Planer / Architekten / Rahmenvertragspartner (z.B. Reinigungsdienstleister) auf die Systeme zugreifen. Die CAFM-Standardsoftware muss insbesondere die nachfolgenden Geschäftsfähigkeiten des Infrastrukturmanagements nach dem GEFMA-Standard (German Facility Management Association e.V.) als standardisierte Cloudlösung (Software-as-a-Service) abbilden können und primär mittels Konfiguration auf die Bedürfnisse der BA anpassbar sein, welche Folgendes beinhalten: • Planung und Steuerung • Bauprojektmanagement • Mietmanagement • Gebäudemanagement • Arbeitsplatzmanagement Die auszuschreibende Software muss in die bestehende Softwarelandschaft der BA integrierbar sein, im Kern muss daher die Schnittstellenfähigkeit der standardisierten Cloudlösung zu SAP (u.a. S/4HANA Immobilienmanagement-Modul), ServiceNow und anderen Verfahren über standardisierte Schnittstellen gegeben sein. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Einfache UfAB Richtwertmethode
- price50%
Einfache UfAB Richtwertmethode
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung