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Schlosserarbeiten für das Neubauvorhaben Bürgerhaus Weil im Schönbuch

Gemeinde Weil im SchönbuchStuttgart, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€65k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Weil im Schönbuch schreibt Schlosserarbeiten für den Neubau eines Bürgerhauses aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von Handläufen, Geländern, einem Windfangelement sowie Gitterrosttreppen und Podesten. Die Vergabe erfolgt als ein Los, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

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BWS Schlosserarbeiten für das Neubauvorhaben Bürgerhaus Weil im Schönbuch

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Weil im Schönbuch plant den Neubau eines Bürgerhauses für kulturelle Veranstaltungen und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Schlosserarbeiten. Der Auftrag beinhaltet spezifische Metallbauarbeiten, darunter die Installation von Handläufen aus Fichtenholz und Edelstahl, Stahlgeländer, ein großes Windfangelement sowie Gitterrosttreppen inklusive Podesten und Abdeckungen. Da der Preis das einzige Kriterium für die Vergabe ist, gewinnt das wirtschaftlichste Angebot. Es handelt sich um ein klassisches Gewerk im Rahmen eines kommunalen Hochbauprojekts.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungSchlosserarbeitenMetallbauOeffentliche AusschreibungHochbauKommunaler Neubau
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001BWS Schlosserarbeiten für das Neubauvorhaben Bürgerhaus Weil im Schönbuch

Bau eines Bürgerhauses für kulturelle Veranstaltungen : Handlauf Fichte 28m, Handlauf Edelstahl 24m, Stahlgel. + Handläufe 7,55 m, Windfangelement 3,80m x 2,45 m x 3,56 m, Gitterrosttreppen + Podest 2 Stück, Abdeckungen Gitterrost

CPV 45262670Frist 24. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 %

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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