TED·419730-2026·Schließt in 67 Tagen

Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln Osterholz Mitte und Osterholz West

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)Bremen, GermanyVeröffentlicht 18. Juni 2026
Auftragswert
~€65M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Sept. 2026
67 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen schreibt Busverkehrsleistungen in zwei Linienbündeln im Landkreis Osterholz aus. Die Leistungen umfassen ein jährliches Volumen von rund 1,3 Millionen Kilometern im Los 1 und 0,86 Millionen Kilometern im Los 2. Der Betriebsbeginn ist für den 01.08.2027 geplant.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Osterholz Mitte und Osterholz West ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen im Linienbündel Osterholz Mitte (Los 1) die Linien: Linie 654 Bremen-Lesum – Ritterhude – Werschenrege Linie 656 Stendorf – Werschenrege/Lesumstotel – Ritterhude Linie 657 Werschenrege – Stendorf – Platjenwerbe Linie 658 Werschenrege – Ritterhude – Ihlpohl Linie 659 Platjenwerbe – Ihlpohl – Ritterhude Linie 660 Bremen-Burg – Garlstedt – Hagen Linie 661 Teufelsmoor – Freißenbüttel – Osterholz-Scharmbeck Linie 662 Platjenwerbe – Werschenrege – Osterholz-Scharmbeck Linie 663 Osterholz-Scharmbeck – Ritterhude Linie 666 Osterholz-Scharmbeck Linie 680 (Gröpelingen) – Bremen-Burg – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen – (Gnarrenburg) Linie 681 Osterholz- Scharmbeck – Axstedt – Lübberstedt – Paddewisch Linie 682 Ortsverkehr Hambergen Linie 683 Ohlenstedt – Hülseberg – Heilshorn Linie 685 Worpswede – Wallhöfen – Hambergen Linie 686 Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Vollersode Linie N68 Bremen Hbf – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen und im Linienbündel Osterholz West (Los 2) die Linien: Linie 641Schwanewede – Meyenburg – Schwanewede Linie 642 Schwanewede – Beckedorf – Schwanewede Linie 643 Harriersand – Neuenkirchen Linie 644 Beckedorf – Schwanewede – Meyenburg – Hagen Linie 645 Osterholz-Scharmbeck – Elm – Garlstedt – Heilshorn Linie 650 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 651 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 677 Bremen-Vegesack – Schwanewede – Uthlede Linie S60 Schwanewede – Ihlpohl - Bremen. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst im Los 1 - ohne die vom BürgerBus Ritterhude e.V. betriebene Linie 654 mit rd. 45.000 Fahrplankilometer pro Jahr derzeit rund 1.298.000 Fahrplankilometer pro Jahr und im Los 2 insgesamt rd. 864.000 Fahrplankilometer pro Jahr.

VergabeHero-Einschätzung

Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen sucht einen Busbetreiber für den öffentlichen Nahverkehr in zwei Gebieten des Landkreises Osterholz. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 deckt das Linienbündel Osterholz Mitte ab, Los 2 das Linienbündel Osterholz West. Insgesamt werden jährlich über 2,1 Millionen Kilometer im Linienverkehr erbracht. Der Vertrag beginnt am 1. August 2027 und richtet sich an Verkehrsunternehmen, die den Betrieb der genannten Buslinien übernehmen können.

VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportOeffentlicher PersonennahverkehrBusverkehrVerkehrsleistungenOeffentliche AusschreibungLandkreis Osterholz
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Eigenerklärung zu restriktiven Maßnahmen gegen Russland (EU-VO 833/2014)
  • Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen
  • Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder Angaben können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001LiBü OHZ Mitte

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Osterholz Mitte ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen im Linienbündel Osterholz Mitte (Los 1) die Linien: Linie 654 Bremen-Lesum – Ritterhude – Werschenrege Linie 656 Stendorf – Werschenrege/Lesumstotel – Ritterhude Linie 657 Werschenrege – Stendorf – Platjenwerbe Linie 658 Werschenrege – Ritterhude – Ihlpohl Linie 659 Platjenwerbe – Ihlpohl – Ritterhude Linie 660 Bremen-Burg – Garlstedt – Hagen Linie 661 Teufelsmoor – Freißenbüttel – Osterholz-Scharmbeck Linie 662 Platjenwerbe – Werschenrege – Osterholz-Scharmbeck Linie 663 Osterholz-Scharmbeck – Ritterhude Linie 666 Osterholz-Scharmbeck Linie 680 (Gröpelingen) – Bremen-Burg – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen – (Gnarrenburg) Linie 681 Osterholz- Scharmbeck – Axstedt – Lübberstedt – Paddewisch Linie 682 Ortsverkehr Hambergen Linie 683 Ohlenstedt – Hülseberg – Heilshorn Linie 685 Worpswede – Wallhöfen – Hambergen Linie 686 Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Vollersode Linie N68 Bremen Hbf – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck – Hambergen – Wallhöfen. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst im Los 1 - ohne die vom BürgerBus Ritterhude e.V. betriebene Linie 654 mit rd. 45.000 Fahrplankilometer pro Jahr derzeit rund 1.298.000 Fahrplankilometer pro Jahr.

CPV 60112000Frist 2. Sept. 2026
LOT-0002LiBü OHZ West

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Osterholz West ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen im Linienbündel im Linienbündel Osterholz West (Los 2) die Linien Linie 641 Schwanewede – Meyenburg – Schwanewede Linie 642 Schwanewede – Beckedorf – Schwanewede Linie 643 Harriersand – Neuenkirchen Linie 644 Beckedorf – Schwanewede – Meyenburg – Hagen Linie 645 Osterholz-Scharmbeck – Elm – Garlstedt – Heilshorn Linie 650 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 651 Neuenkirchen – Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Linie 677 Bremen-Vegesack – Schwanewede – Uthlede Linie S60 Schwanewede – Ihlpohl - Bremen. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst im Los 2 insgesamt rd. 864.000 Fahrplankilometer pro Jahr.

CPV 60112000Frist 2. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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