Busverkehrsleistungen im Landkreis Sigmaringen in drei Linienbündeln
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Sigmaringen schreibt Busverkehrsleistungen in drei separaten Losen für die Linienbündel Südost/Ostrach, Südwest/Meßkirch und Ost/Hohentengen aus. Die Verträge haben Laufzeiten von acht bis zehn Jahren mit Betriebsbeginn im August 2027. Es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen im Landkreis Sigmaringen: 1. Los 1: Linienbündel 2 (Südost/Ostrach) mit den Linien a) 104 Sigmaringen - Krauchenwies - Ostrach, b) 105 Ostrach - Mottschieß - Pfullendorf, c) 800 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf (Betriebsaufnahme 13.12.2027), d) 7558 Ostrach - Ochsenbach - Zoznegg - Burgweiler sowie e) 7567 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf. Betriebsaufnahme : 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2035 (letzter Betriebstag). 2. Los 2: Linienbündel 3 (Südwest/Meßkirch) a) Linie 102A Meßkirch - Sauldorf - Wald - Pfullendorf, b) Linie 102B Meßkirch - Rengetsweiler - Wald, c) Linie 106 Nord Krauchenwies - Wald d) Linie 106 Süd Wald - Sentenhart - Ruhestetten - Wald/Aach-Linz - Pfullendorf e) Linie 600 Regiobus Sigmaringen - Meßkirch, f) Linie 7391A Stockach - Boll - Meßkirch, g) Linie 7391B Meßkirch - Bietingen - Boll - Sauldorf - Rast, h) Linie 7391C Meßkirch - Neuhausen ob Eck - Boll - Krumbach - Meßkirch, i) Linie 7391D Stockach - Wald und j) Linie 102C Meßkirch - Krauchenwies - Sigmaringen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2036 (letzter Betriebstag). 3. Los 3: Linienbündel 4 (Ost/Hohentengen) a) Linie 415 Bad Saulgau - Hohentengen - Repperweiler, b) Linie 416 Wolfartsweiler - Krauchenwies - Mengen sowie c) Linie 466 Bad Saulgau - Hohentengen - Mengen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2037 (letzter Betriebstag).
Der Landkreis Sigmaringen sucht Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Buslinien in drei verschiedenen Regionen des Landkreises. Die Leistungen sind in drei Lose unterteilt, die jeweils mehrere Buslinien umfassen und ab August 2027 für einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren vergeben werden. Bieter müssen neben dem Preis auch ein überzeugendes Betriebskonzept vorlegen, um den Zuschlag zu erhalten. Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Busunternehmen, die den öffentlichen Nahverkehr in den Gebieten Ostrach, Meßkirch und Hohentengen langfristig sicherstellen können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung zu restriktiven Maßnahmen gegen Russland (VO (EU) Nr. 833/2014)
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröff-net wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wor-den ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebots-abgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung e-nes früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anfor-derungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Der Auftraggaber kann den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
3 LoteLinienbündel 2 (Südost/Ostrach) mit den Linien a) 104 Sigmaringen - Krauchenwies - Ostrach, b) 105 Ostrach - Mottschieß - Pfullendorf, c) 800 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf (Betriebsaufnahme 13.12.2027), d) 7558 Ostrach - Ochsenbach - Zoznegg - Burgweiler sowie e) 7567 Bad Saulgau - Ostrach - Pfullendorf. Betriebsaufnahme : 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2035 (letzter Betriebstag).
Linienbündel 3 (Südwest/Meßkirch) a) Linie 102A Meßkirch - Sauldorf - Wald - Pfullendorf, b) Linie 102B Meßkirch - Rengetsweiler - Wald, c) Linie 106 Nord Krauchenwies - Wald d) Linie 106 Süd Wald - Sentenhart - Ruhestetten - Wald/Aach-Linz - Pfullendorf e) Linie 600 Regiobus Sigmaringen - Meßkirch, f) Linie 7391A Stockach - Boll - Meßkirch, g) Linie 7391B Meßkirch - Bietingen - Boll - Sauldorf - Rast, h) Linie 7391C Meßkirch - Neuhausen ob Eck - Boll - Krumbach - Meßkirch, i) Linie 7391D Stockach - Wald und j) Linie 102C Meßkirch - Krauchenwies - Sigmaringen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2036 (letzter Betriebstag).
Linienbündel 4 (Ost/Hohentengen) a) Linie 415 Bad Saulgau - Hohentengen - Repperweiler, b) Linie 416 Wolfartsweiler - Krauchenwies - Mengen sowie c) Linie 466 Bad Saulgau - Hohentengen - Mengen. Betriebsaufnahme: 01.08.2027; Betriebsende: 31.07.2037 (letzter Betriebstag).
Zuschlagskriterien
15 Kriterien- price
Die maximale Anzahl von 100 WPK erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (WPmin), die minimale Anzahl von 0 WPK wird für jedes Angebot vergeben, dessen Wertungspreis das 1,5-Fache des niedrigsten Wertungspreises oder mehr beträgt.
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Wertungspunkte Sehr gutes Konzept 100 Gutes Konzept 80 Befriedigendes Konzept 60 Ausreichendes Konzept 40 Mangelhaftes Konzept 20 Ungenügendes Konzept 0
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Wertungspunkte Sehr gutes Konzept 100 Gutes Konzept 80 Befriedigendes Konzept 60 Ausreichendes Konzept 40 Mangelhaftes Konzept 20 Ungenügendes Konzept 0
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Die maximale Anzahl von 100 WPK erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (WPmin), die minimale Anzahl von 0 WPK wird für jedes Angebot vergeben, dessen Wertungspreis das 1,5-Fache des niedrigsten Wertungspreises oder mehr beträgt.
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Die maximale Anzahl von 100 WPK erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (WPmin), die minimale Anzahl von 0 WPK wird für jedes Angebot vergeben, dessen Wertungspreis das 1,5-Fache des niedrigsten Wertungspreises oder mehr beträgt.
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Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung