TED·414326-2026·Schließt in 67 Tagen

Busverkehrsleistungen im Linienbündel Verden Nord

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)Bremen, GermanyVeröffentlicht 17. Juni 2026
Auftragswert
~€23M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Sept. 2026
67 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen schreibt Busverkehrsleistungen für das Linienbündel Verden Nord aus. Der Auftrag umfasst ein jährliches Volumen von rund 786.000 Fahrplankilometern auf verschiedenen Linien im Raum Oyten, Ottersberg und Bremen. Die Laufzeit beginnt am 01.08.2027.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Verden Nord ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die Linien Linie 722 Oyten – Sagehorn – Uphusen/Ottersberg Linie 723 Oyten – Schaphusen – Bassen – Baden Linie 730 Otterstedt – Ottersberg – Oyten – Bremen Linie 745 Achim – Oyten – Fischerhude – Ottersberg – Narthauen Linie 788 Posthausen – Ottersberg – Stuckenborstel – Benkel Linie 789 Ottersberg – Sagehorn Linie 796 Oyten – Bf. Sagehorn – Meyerdamm – Bf. Sagehorn – Oyten Linie 797 Oyten – Bockhorst – Schaphusen – Bassen – Oyten Linie 798 Oyten – Oyten-Süd – Oyten, Am Berg – Oyten Linie N73 Bremen – Oyten – Bassen. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst derzeit rund 786.000 Fahrplankilometer pro Jahr.

VergabeHero-Einschätzung

Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) sucht einen Betreiber für den öffentlichen Busverkehr im Linienbündel Verden Nord. Die Leistung umfasst den Betrieb von zehn verschiedenen Buslinien, die Orte wie Oyten, Ottersberg und Bremen verbinden, mit einem jährlichen Volumen von etwa 786.000 Kilometern. Der Vertrag beginnt am 1. August 2027. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch diverse Erklärungen zu Zuverlässigkeit, finanzieller Stabilität und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachweisen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportOeffentlicher PersonennahverkehrBusverkehrVerkehrsleistungenOeffentliche AusschreibungNiedersachsen
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Eigenerklärung zu restriktiven Maßnahmen gemäß EU-Verordnung 833/2014
  • Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Sozialversicherungsstandards

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts-noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder Angaben können nach Maßgabe des § 56 VgV nachgefordert werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001LiBü VER Nord

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Verden Nord ab dem 01.08.2027. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen die Linien Linie 722 Oyten – Sagehorn – Uphusen/Ottersberg Linie 723 Oyten – Schaphusen – Bassen – Baden Linie 730 Otterstedt – Ottersberg – Oyten – Bremen Linie 745 Achim – Oyten – Fischerhude – Ottersberg – Narthauen Linie 788 Posthausen – Ottersberg – Stuckenborstel – Benkel Linie 789 Ottersberg – Sagehorn Linie 796 Oyten – Bf. Sagehorn – Meyerdamm – Bf. Sagehorn – Oyten Linie 797 Oyten – Bockhorst – Schaphusen – Bassen – Oyten Linie 798 Oyten – Oyten-Süd – Oyten, Am Berg – Oyten Linie N73 Bremen – Oyten – Bassen. Das jährliche Volumen der Verkehrsleistung umfasst derzeit rund 786.000 Fahrplankilometer pro Jahr.

CPV 60112000Frist 2. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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